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Mittel mehr vor sich siehet, als dem ausgesaugten, gedrückten und murrenden Unterthan neben seinem Gelde auch noch seine einzigen freudigen Tage zu rauben, und das Geld in die Casse seines Fürsten, unter einem gleißnerischen Vorwand, zu erpressen, was diesem noch übrig blieb, um sich auf etliche Tage von seinen Seufzern zu erhohlen.

 Der Verfasser dieses Aufsatzes hätte sich hüten sollen, sich auf Concilien zu berufen. Waren dieses nicht jene Zeiten, wo man unter dem ausgehängten Schilde, zur Ehre Gottes, von geistlicher und weltlicher Seite her den Unterthan plünderte, um in Klöstern und Pallästen hochschmausen und Sardanapalien feyern zu können?

 Daß hie und da in einigen Staaten aus unklugen hierarchischen oder politischen Ursachen diese Feste beschränkt worden sind, oder daß sie noch eingeschränkt oder gar abgeschafft werden sollen, weil ein berühmter Jurist, der nur Jurist, aber nicht Staatsmann war, dawider eiferte, das macht die Sache noch nicht aus.

 Die Präjudicialfrage ist immer diese: Soll man der erwerbenden, und der am meisten von allen Seiten gedrückten Classe von Menschen nicht einige Stunden oder Tage

Empfohlene Zitierweise:
X. Y.: Das Kirchweihfest in: Journal von und für Franken, Band 2. Raw, Nürnberg 1791, Seite 261. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Das_Kirchweihfest_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_2._Band).pdf/7&oldid=- (Version vom 31.7.2018)