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geschiehet doch dieses den ganzen Sommer über etwa nur zweymahl oder höchstens dreymahl. Meistens ist nur der Sonntag der zur Gegenvisite bestimmte Tag. Man nehme aber auch noch den Montag dazu, so ist dieses alles, und er hätte somit in allem drey Werktage geschwänzet. Wir wollen 8 Tage dazu nehmen. Was sind diese gegen die Hälfte des Jahres, die der Städtebewohner mit Wirthshausbesuchen, Visiten, Spiel, und Komödien seinem Schöpfer abstiehlt? Um diese Faullenzer besser bezahlen zu können, soll der erwerbenden Classe nicht ein einziger oder so wenige Erhohlungstage gegönnet seyn? Und für das, daß der Städter bey seinen Besuchen alle Leckerbissen, auch mit Schuldenmachen, aufzutreiben suchet, soll der geplagte Landmann, der das ganze Jahr über mit harter Kost vorlieb nimmt, nicht einmahl ein fettes Mahl halten dürfen, das ihm nichts kostet, sondern welches er aus seiner Ökonomie hernimmt?

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 Die Kammern und Amtleute haben an diesen Festen die wenigste Schuld. Erstere befahlen das Kirchweihhalten nicht. Sie wollten nur von dieser einmahl herkommlichen allgemeinen Freude, wo es den Fröhlichen um eine kleine Gabe zum allgemeinen Besten

Empfohlene Zitierweise:
X. Y.: Das Kirchweihfest in: Journal von und für Franken, Band 2. Raw, Nürnberg 1791, Seite 259. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Das_Kirchweihfest_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_2._Band).pdf/5&oldid=- (Version vom 31.7.2018)