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Das Ausland. 1,2.1828

Students). Zur ersten Klasse gehören alle diejenigen jungen Leute, die einen regelmäßigen Cursus des akademischen Unterrichts verfolgen. Die zweite Klasse begreift solche Individuen in sich, die bereits einen Beruf ergriffen, allein noch Muße haben, ihre Bildung zu vervollkommnen, indem sie einen Theil des Tages dem Besuche gewisser Vorlesungen widmen.

Der Rath hält es nicht für angemessen, bei der Aufnahme ein Minimum des Alters zu bestimmen, sondern ein Minimum der Vorkenntnisse. Hiernach werden die jüngen Leute, welche als Mitglieder der Universität, – denn auf diese Klasse der Studenten nimmt der Rath vorzüglich Rücksicht, – sich anmelden, mit folgenden Elementarkenntnissen ausgerüstet seyn: Im Lateinischen vollkommene Kenntniß der Grammatik und soviel Sprachkunde, um einen leichten Prosaiker und Dichter, wie Cäsars Commentarien und Virgils Aeneide, zu lesen; im Griechischen die Grammatik und zureichende Kenntniß der Sprache, um Xenophons Anabasis oder einen andern eben so leichten Autor zu übersetzen; in der Arithmetik müssen sie es bis zu den gemeinen und Dezimalbrüchen gebracht haben, und endlich noch im Stande seyn, einen leichten französischen Prosaiker zu lesen.

Für die lateinische und griechische Sprache ist man Willens, zwei Klassen, eine untere und eine obere, zu errichten, aus Rücksicht auf die verschiedenen Grade von Kenntnissen, welche die Studenten mitbringen. Allein es sollen dieselben nicht gehalten seyn, die untere Klasse durchzumachen, wenn sie bei der Prüfung für die obere Klasse tüchtig befunden werden; eben dieselbe Ausnahme soll hinsichtlich der Klasse für Elementar-Mathematik stattfinden.

In der Regel wird es zwar den Studenten erlaubt seyn, mit demjenigen Theil des Studienkursus anzufangen, für welchen sie durch ihre Vorkenntnisse die meiste Befähigung haben; allein es wird dieß nicht lediglich der Willkühr der Studenten anheimgestellt bleiben, sondern eine vorgängige Prüfung durch den für das Fach bestellten Professor ist erforderlich, um ihn von dem Besuche irgend eines Theiles des vorgeschriebenen Studienkursus zu dispensiren.

Das Universitätsjahr wird neun Monate haben; die Monate August, September, Oktober sind die lange Ferienzeit; allein die medizinische Klasse muß wahrscheinlich im Oktober eröffnet und im Juni geschlossen werden. Die Unterrichts-Stunden werden von 8 Uhr Morgens bis 4 Uhr Nachmittags dauern, mit Ausnahme der juristischen Vorlesungen, für welche im Allgemeinen die Stunden von 6 bis 8 Uhr Abends, sowohl hinsichtlich der Studenten, als auch der Lehrer, welche Rechts-Praxis treiben, die angemessensten seyn möchten. Auch möchte sich eine Abendstunde für diejenigen am besten schicken, welche den Vorlesungen über die auf die Gewerbe angewendete Physik und Chemie besuchen wollen, so wie endlich für einige medizinische Vorlesungen. – Am Sonnabende gegen Mittag werden alle Vorlesungen geschlossen, und auf Ostern und Weihnachten treten kurze Ferien ein.

Für ein Hospital, das eine hinlängliche Anzahl Patienten faßt, um zur klinischen Praxis, der chirurgischen sowohl wie der medizinischen, und zu erläuternden Vorlesungen Gelegenheit zu geben, wird, als für ein wesentliches Erforderniß einer Medizin-Schule, gesorgt, und eine Verbindung mit irgend einem Laboratorium in angemessener Nähe bewirkt werden.

Der Rath wird ganz besondeers Bedacht auf das Fach der Rechtskunde nehmen, da die Universität, ihrem Plane gemäß, speziell bezweckt, denjenigen jungen Leuten Nutzen zu gewähren, die für den Advokatenstand bestimmt sind, und wovon jährlich mehrere hundert aus den Amtsstuben auf dem Lande nach London kommen. Erwägt man nur einen Augenblick, wie groß und wichtig die Interessen sind, die den Anwälden in die Hände gelegt werden, und wie innig das Vertrauen ihrer Klienten zu ihnen seyn muß, so überzeugt man sich leicht, wie nothwendig es ist, den diesem Berufe gewidmeten jungen Leuten jenes feie Gefühl der Sittlichkeit einzuflößen, welches eine wissenschaftliche und liberale Erziehung am Besten zu ertheilen vermag.

§. 4. Die ganze Regierungsgewalt auf der Universität steht dem Rathe zu, der von den Eigenthümern aus ihrer eignen Mitte und in einer jährlichen General-Versammlung gewählt wird. Sechs Mitglieder des Raths treten jedes Jahr aus dem Amte, und nur drei von diesen können, vor Ablauf einer einjährigen Zwischenzeit, wieder erwählt werden. Der Rath bestimmt alle Gehalte, und erläßt alle Verfügungen sowohl in Betreff des Studienkursus, als der Disziplin.

Ein Amtmann (Warden), der unter dem Rathe steht, von welchem seine Gewalt ausfließt, wird die Aufsicht über die Angelegenheiten der Universität führen.

§. 5. Von den Professoren. Diese sollen, heißt es, vom Rathe ernannt werden. Es hängen ihre Stellen von dem Gutbefinden dieser Behörde ab; allein durch die Stiftungs-Urkunde ist dahin vorgesehen worden, „daß Professoren, Lehrer und Autoren berechtigt sind, gegen ihre Entlassung, innerhalb eines Monats, Berufung bei der General-Versammlung der Eigenthümer einzulegen.“

Man beabsichtigt einen Theil der Gebühren als Fond zur Pensionirung der in Ruhestand versetzten Professoren auszusetzen.

In so fern der Gegenstand dieß erfordert, muß der Professor wenigstens zwei Stunden täglich dem Unterrichte seiner Klasse von Zuhörern widmen, eine Stunde zu Vorlesungen und die andere zu Prüfungen. Allein die Obliegenheiten mancher Professoren werden sich keinesweges auf die hier angegebene Stundenzahl beschränken, und in jedem Falle, da, wo der Unterricht schriftliche Uebungen erfordert, muß der Professor die zu deren Durchsicht nöthige Zeit darauf verwenden.

Den meisten Profesoren werden, für die drei ersten Jahre ihrer Anstellung, und nöthigen Falles auch noch nach Ablaufe dieser Frist, mäßige Besoldungen zugewiesen; allein sobald der Betrag der von den Studenten zu entrichtenden Honorare eine anständige Remuneration ausmacht, werden die Besoldungen gänzlich aufhören.

(Schluß folgt.)
Empfohlene Zitierweise:
: Das Ausland. 1,2.1828. Cotta, München 1828, Seite 180. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Das_Ausland_(1828)_190.jpg&oldid=- (Version vom 4.8.2020)