Das Ausland. 1,2.1828 | |
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Säbeln, Bogen und Pfeilen, Panzer und Helm. 2. Reguläre Infanterie, mit Schießgewehr, Bogen und Säbel; dieselbe bedient sich auch der Lanze und des Säbels mit langem Schafte gegen feindliche Cavallerie. 3. Wachtinfanterie: eben so bewaffnet wie die vorhergehende, aber geringer besoldet, und nur zur Besetzung der minder wichtigen Posten gebraucht. Nach einer gewissen Dienstzeit wird der Soldat aus der Wachtinfanterie in die reguläre Infanterie, und aus dieser in die Cavallerie befördert. Die grüne Fahne besteht aus zwei Zehntel Cavallerie, aus zwei Zehntel reguläre Infanterie, und sechs Zehntel Wachtinfanterie.
So wie die Civilbeamten sind auch die Offiziere der Armee in neun Classen getheilt, deren jede wieder in zwei Unterabtheilungen zerfällt. Die hier folgende Tafel giebt eine Uebersicht der sieben ersten Classen, nebst ihren Titeln und Besoldungen. Die letzteren sind nach Unzen Silbers und Tausendtheilen von Unzen berechnet. Die chinesische Unze gilt in Canon 6 Schilling 8 Pence Englisch.
Klasse. | Abthl. | Titel. | Nach europäischem Range. |
Total. | ||||
Gehalt. | Feuerung. | Tafelgeld. | Bureau- Ausgaben | |||||
VII. | 1 |
Yng thsian tsung. Yng pa tsung. |
Fändrich |
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Der oberste Befehlshaber der Truppen einer oder zwei chinesischer Provinzen ist der Tsungtu, oder Vice-König derselben. Er ist stets ein Mandschu, und hat die höchste Civil- und Militärgewalt in Händen. Ihm liegen die Prüfungen ob, denen alle Offiziere der Armee unterworfen sind, wenn sie zu einem höhern Grade befördert werden sollen. Sie werden auf eine Vorstellung des Divisions-Generals, oder des Tsung ping, der sein Generallieutenant ist, zu diesen Prüfungen zugelassen; der Thi tu schickt sodann die Liste der zu Befördernden an das Kriegskollegium nach Pecking, welches auf seine Vorstellung die Patente ausfertigen läßt. Die Stelle eine Tsung tu ist nicht lebenslänglich, sondern er bekleidet sie nur drei Jahre lang, wenn er nicht abgesetzt, oder zu einem höhern Amte, wie zum Beispiel zur Präsidentur einer der beiden höchsten Reichskollegien, oder ins Ministerium nach Peking berufen wird.
Jede Provinz hat ihren Thi tu, oder General-Inspektor der Truppen, oft auch zwei, wenn die Ausdehnung es erfordert. In der Provinz Tu kian ist einer für die Landtruppen, und einer für die Flotte, welcher letztere zugleich die Insel Formosa unter sich hat. Nur eine lange Reihe von Dienstjahren führt zu dem Amte eines Thi tu, welches lebenslänglich ist. Der Thi tu residirt gewöhnlich in der Hauptstadt der Provinz, manchmal aber auch in einer andern Stadt derselben, die eine größere militärische Wichtigkeit hat; er commandirt ein eigenes ihm zustehendes Regiment von fünf Bataillons.
Die Anzahl der Tsung ping oder Generallieutenants ist nicht festgesetzt; in einigen Provinzen sind derselben acht, in andern mehrere, in der von Canton aber nur sechs. Jeder Tsung ping hat sein eigenes Truppencorps, das gewöhnlich aus drei Bataillons besteht, und in seinem ganzen Tschin oder Militärdistrikt vertheilt ist. Der Ausdruck Tschin bezeichnet nicht nur diesen Distrikt, sondern auch das Corps, welches derselbe inne hat. Die Tsung ping haben übrigens nicht die geringste Herrschaft über die Bewohner des Militärdistrikts, dessen Truppen sie befehligen.
Die Unterabtheilungen der Militärdistrikte und die Commandanten derselben der Reihe nach anzuführen, scheint mir überflüssig. Doch hoffe ich, daß diese Zergliederung der beiden chinesischen Staatskalender ein besseres Bild von der ganzen Einrichtung des Reiches geben wird, als man früher gehabt hat.
: Das Ausland. 1,2.1828. Cotta, München 1828, Seite 140. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Das_Ausland_(1828)_150.jpg&oldid=- (Version vom 29.12.2019)