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Das Ausland. 1,2.1828

der Schweiz an den Vortheilen seiner Verbindung und der Ehre seines Unterhalts Theil haben möchten. Nach drei Jahren mußte er mehrere der ihm angebotenen Gelder zurückweisen, und da er seine Ausgabe auf 2000 Thlr. jährlich beschränkt und festgesetzt hatte, auch niemals diese Grenze überschritt, so konnte er, seiner Rechnung nach, 60 Jahre leben, ohne seinem Vaterlande, das er, wie jeder Schweizer, über Alles liebte, ein größeres Opfer, als den Verlust der mäßigen Summe von 200,000 Thlr. aufzuerlegen.

Wirklich war Schneiders Betragen in jeder Rücksicht musterhaft. Als Kaufmann, (wie man ihn wohl nennen konnte, da er bei den ersten Handelshäusern der Schweiz ein Conto corrente hatte) ging seine Genauigkeit so weit, daß er seine Bücher sehr sauber und in doppelter Ausfertigung führte, daß er jeden Abend seinen Kassen-Abschluß machte, und sich nie zu Bette legte, ohne seinen Saldo festgestellt zu haben. Er kannte nichts heiligeres als seine Unterschrift, und würde sich durch einen Protest entehrt geglaubt haben, so wie seine Redlichkeit sich vor dem Gedanken entsetzte, nur einen Kreuzer über die von ihm selbst dem Lande aufgelegte Civil-Liste auszugeben. Eben so war er als Mitglied der Gesellschaft ausgezeichnet. Er hatte sich ein allerliebstes Landhaus bauen lassen, worin Besuchzimmer, Eßsaal, Bibliothek und Gaststübchen an Reiz und Anmuth mit den Garten-Anlagen wetteiferten, deren Hintergrund ein niedliches Pachthaus ausmachte, wo vier der vortrefflichsten Kühe, aus dem Thale von Gruyère, den Besitzer mit Milch und Butter versahen. Als Mensch war Schneider nicht minder achtenswerth, indem er Gutes that, wo er konnte, und sogar der Stifter einiger Ackerbauschulen wurde, welche den späterhin von den Fellenberg und Owen gegründeten wahrscheinlich zum Muster gedient haben. Auch als Christ erfüllte er seine Pflicht, denn ein Theil seines Einkommens von 2000 Thlr. wurde zu Almosen verwendet; und als Staatsbürger endlich war sein Betragen musterhaft, indem er den Versammlungen der Landesgemeinen gewissenhaft beiwohnte und hier seiner Ueberzeugung nach das Interesse des Kantons berathen half.

(Schluß folgt.)


Die chinesischen Staatskalender.


(Schluß.)

Der Staatskalender giebt noch folgende Administrationen in Peking an:

Thung tsching szü, die Direction der an den Kaiser gehenden Bittschriften.

Ta li szü, das Criminalgericht.

Tai tschang szü, die Direction der öffentlichen Opfer.

Tai pu szü, die Administration der Gestütte, Marställe und Heerden.

Kuang lu szü, die Direction der öffentlichen Feste und Gastmahle, welche der Kaiser an gewissen Tagen den Beamten und andern verdienten Personen gibt.

Kue tsü kian, die Reichsuniversität, aus welcher die zu den höchsten Staatsämtern sich bildenden Candidaten hervorgehen.

Hung lu szü, oder die Direction des Hofceremonials.

Khin thian szü, das astronomische Collegium, welches das Kalenderwesen besorgt, und unter dessen Beisitzern sich mehrere europäische Missionäre, gegenwärtig besonders portugiesische, befinden.

Tai i yuan, die Direction des Medizinalwesens.

Luan i wei, die Inspection über die Waffen, Wagen, Elephanten und andere Dinge die bei öffentlichen Zügen, wenn der Kaiser ausfährt, ausreitet, oder eine Reise unternimmt, gebraucht werden.

Endlich das Thi tu yuan, die Ober-Polizei-Direction von Peking, die eine Art Gensd’armerie unter sich hat. Sie darf die Schuldigen nur verhören, aber nicht richten, und sendet sie zur Verurtheilung an das Hing pu, oder Justizcollegium. In Sching king, oder Liao tung und dem Lande der Mandschu, ist die nämliche Verfassung, wie im eigentlichen China. Es steht ebenfalls unter sechs Ministerien, die ihren Sitz zu Mukden, der Hauptstadt, haben. Nur die Gegenden am Amurflusse und an der Grenze von Sibirien werden von Militärbehörden verwaltet.

Die Statthalter oder Vice-Könige der Provinzen führen den Titel Tsung tu; die Vice-Gouverneure heißen Siün fu oder Fu yuan. Diese beiden Gouverneure besorgen im Allgemeinen die Verwaltung der ihnen anvertrauten Provinz, mit Ausnahme der Finanzangelegenheiten, deren Administration dem Pu tsching szü oder Schatzmeister obliegt, welcher mit dem Finanzministerium zu Peking in directer Verbindung steht. Oft hat ein Tsung tu zwei Provinzen unter sich, wie der von Kiang si und Tsche kiang, von Hu pe und Hu nan, von Yün nan und Knei tscheu, dann aber hat jede dieser Provinzen ihren Siün fu. Der Thi tu ist zwar ein Civilbeamter, aber Chef aller chinesischen, in der Provinz in beständiger Garnison stehenden Truppen von der grünen Fahne. Dem Range nach steht er höher als der Vicekönig. Der Ngan tschya yuan ist der Chef der obersten Criminal-Behörde der Provinz. In mehreren Provinzen sind auch Yan yün szü, d. i. Ober-Salzinspectoren, und Liang tao, welche letztere die Verwaltung der Getreidevorräthe des Staates, so wie die Absendung der Abgaben in Naturalien auf den Canälen aus Peking besorgen.

Jede Provinz zerfällt in mehrere fu oder Departements, von denen die kleinern tschy li tscheu heißen, und die von besondern Präfekten regiert werden. Die Hauptstädte des Departements sind fu, oder Städte mit Administrationen vom ersten Range, oder tschy li tscheu, vom zweiten Range. Unter ihnen andere vom zweiten Range, tscheu genannt, und hian, oder vom dritten Range, von denen wieder Distrikte abhängig sind.

Für Europäer mußt es auffallend seyn, daß in China die Religion von Seiten des Staates gar nicht in Betracht gezogen wird. Man sieht sie in diesem Reiche als Privatsache der Individuen an, in welche sich die Regierung nicht zu mischen hat. Die chinesischen Regenten sind nie von dem Wahne angesteckt gewesen, die Religion als Mittel zur Beherrschung des Volkes anzusehen, denn sie wußten wohl, daß wenn durch Glauben geherrscht werden kann, es der Priesterstand ist, dem solche Herrschaft zu

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: Das Ausland. 1,2.1828. Cotta, München 1828, Seite 138. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Das_Ausland_(1828)_148.jpg&oldid=- (Version vom 8.10.2021)