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wie den Kooperschen, oder von Seereisen und dergl. die Möglichkeit, mittelst eines angehängten Registers aller seemännischen Ausdrücke, die im Texte ihre nähere Erklärung finden, das Geschilderte sich deutlich vorzustellen. Es ist also in der einen wie in der andern Beziehung ganz an der Zeit.


4.

No. 187.

15. August 1842.
Das widerrufliche Mandat.

Δ Wenn in unruhiger, zu Gewaltthätigkeiten geneigter Zeit eine Versammlung von Abgeordneten des Volkes zusammentritt, so wird leicht die Befürchtung laut, daß die aufgeregten Massen der Hauptstadt die Ruhe der Berathung stören, oder wohl gar die ganze Versammlung sprengen könnten. Woher der Reiz zu solchen Gewaltschritten? Sollte er nicht daraus entstehen, daß der gesetzliche Weg nicht offen genug ist? Wenn die Volksmassen eine Versammlung sprengen, so geschieht es darum, weil ihnen das Mittel fehlt, sie im gesetzmäßigen Wege aufzulösen. Der Fürst, der eine Versammlung auflösen kann, geräth nicht in die Versuchung, sie zu sprengen; es wäre ja unnützerweise ein Gewaltstreich. Ebenso würde das Volk lieber das gesetzliche Mittel, wenn es ihm freistünde, ergreifen, als das Recht des Stärkeren gebrauchen.

In der That fehlt dem Volke diejenige Befugniß, welche dem Fürsten gegeben ist, die Befugniß, eine Versammlung, wenn sie despotisch wird, aufzulösen. Dieser Mangel hat schon zu wiederholten Malen zur Gewaltanwendung geführt. Vielleicht könnte ihm abgeholfen werden.

Der einzelne Abgeordnete ist nicht ein Vertreter des ganzen Volkes, sondern der Vertreter seiner Wähler. Indem sie ihn als ihren Vertreter in die Versammlung schicken, schenken sie ihm das Vertrauen, daß er in ihrem Sinne und