Seite:DE Stirner Schriften 202.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

des Ministeriums gehandelt haben, was von ihm – ohne ihm im Voraus Unrecht zu thun – nicht vorausgesetzt werden soll noch darf. Denn die Verfügung des Ministeriums des Innern und der Polizei vom 25. Mai 1824 verlangt, dass die Vorgesetzten besondere Aufmerksamkeit auf die Erweckung der Gesinnungen der Anhänglichkeit, der Treue und des Gehorsams an den Landesherrn und den Staat verwenden und in dieser Beziehung die ihnen untergeordneten Lehrer controliren sollen. Hätte sich nun durch Witt’s Theilnahme an der Redaction der Zeitung im entferntesten die Meinung herausgestellt, als wäre dieselbe geeignet, jene Gesinnungen bei den Zöglingen zu untergraben, so würde es nicht an desfallsigen, dem königl. Provinzial-Schulcollegium einzureichenden Anzeigen von Seiten des Vorgesetzten gefehlt haben, zumal die Verordnung vom 16. Aug. 1833 jene Vorschriften aufs neue ins Leben ruft. Nimmt man hinzu, dass die Stellung des Oberlehrers Witt zu der Zeitung nicht die eines verantwortlichen Redacteurs, sondern derselbe nur mit der technischen Anordnung des Blattes beschäftigt ist, sich auch von der literarischen Mitwirkung durchaus fern gehalten hat, so muss man gestehen, dass die von seinem Vorgesetzten, wenn auch nur andeutungsweise, ausgesprochene Befürchtung offenbar eine übertriebene zu nennen ist. Es lässt sich also die Frage: ob vom politischen Standpunkt aus die Theilnahme des Oberlehrers Witt an der Redaction der hiesigen Zeitung einen Einfluss auf seine amtliche Thätigkeit als Lehrer geäussert habe, oder mit Grund eine solche Aeusserung zu befürchten stehe und dieselbe mit seinem Lehramt unvereinbar sei, mit Bestimmtheit verneinen. Hiermit fällt denn auch der letzte denkbare Grund in sich zusammen, welcher den vorgesetzten Behörden gegenüber jene Theilnahme mit seinem Amt in Verbindung setzen könnte, sodass schliesslich das Resultat dieser Darstellung dahin zusammengefasst werden kann: dass nach den Grundsätzen des Rechts die von Seiten der vorgesetzten

Empfohlene Zitierweise:
Max Stirner: Max Stirner's Kleinere Schriften und Entgegnungen. , Berlin 1914, Seite 202. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:DE_Stirner_Schriften_202.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)