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wir einen etc. der hiesigen Kaufmannschaft, Sr. Maj. unserm allverehrten Könige, dessen herrliches Gemüth jeder rein menschlichen Regung offen ist, dessen gotterfülltes Herz an fremden Leiden den rührendsten Antheil nimmt, unterthänigst zu unterlegen, daß „selbst die scheinbar vortheilhaftesten Concessionen des neuen Handelstractats uns nur schmerzlich sein würden, wenn ihm eine Cartelconvention zur Grundlage dienen sollte“. Wir wären vielmehr bereit, das uns verarmende Prohibitivsystem Rußlands noch eine Zeit lang zu ertragen, es mit reinem Gewissen zu dulden, als uns durch das Blutgeld für ein solches Cartel zu bereichern. Auch werden die materiellen Vortheile eines auf Sittlichkeit begründeten Verfahrens nicht ausbleiben. Rußland in der Unmöglichkeit, seine Grenzsperre zu behaupten, wird bald auf richtigere Grundsätze zurückzukommen sich gezwungen sehen und alsdann Bedingungen beantragen, die sowol mit der Würde und Humanität Preußens als mit dem wohlverstandenen Interesse der beiderseitigen Unterthanen wahrhaft übereinstimmen.“ (Folgen die Unterschriften.) (Auch die hamburger Blätter veröffentlichen dieses Schreiben.)


10.

No. 174.

23. Juni 1842.
Preußen.

o Berlin, 19. Jun. Dem beabsichtigten neuen Judengesetz ist durch eine höchst unerwartete Instanz ein Einwand entgegegestellt worden. An den Cabinetsrath Müller gelangte nämlich ein Schreiben, das, wie sich nach Eröffnung desselben ergab, an den König gerichtet war und den mit kabbalistischer Gelehrsamkeit abgefaßten Nachweis enthielt, daß seit zweihundert Jahren jedes gegen die Juden erlassene Gesetz auf der Stelle irgend ein Unglück zur Folge hatte. Durch eine große Anzahl von Daten, die bis in das

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Max Stirner: Max Stirner's Kleinere Schriften und Entgegnungen. , Berlin 1914, Seite 125. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:DE_Stirner_Schriften_125.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)