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der Verfasser einer soeben hier erschienenen Flugschrift: „Die juristische Facultät der Universität zu Berlin, seit der Berufung des Hrn. v. Savigny bis zur Niederlegung seines akademischen Amtes und deren erforderliche Umgestaltung“, um nicht nur die Wurzel des alten Uebels aufzudecken, sondern auch zu deren Ausrottung Hand anzulegen. Hr. v. Savigny wurde im Jahre 1810, also bei Gründung der hiesigen Universität, hierher berufen, und von da an bildete und ergänzte sich die Facultät fast nur aus seiner Schule, der historischen. Die Geschichte dieser Schule und ihres Hauptes hängt daher aufs genaueste mit der Geschichte der juristischen Facultät zusammen. Als die historische Schule ihren Kampf gegen die aprioristisch-philosophischen Juristen begann, hatte sie einen leicht besiegbaren Gegner und stieg unter den der Romantik zuströmenden Zeitgenossen schnell im Ansehen. Denn sie und ihr Haupt sind nichts Anderes als Gestalten unserer romantischen Periode, die jetzt welkend am Boden einer frisch aufkeimenden Gegenwart liegen und wunderlich genug mit ihrer falben Krankheitsfarbe gegen das frische Grün eines neuen Lebens abstechen. In der Vergangenheit sollte alles Heil gesucht werden, Sprache, Kunst und Religion sollten in altdeutscher Tracht wiederkommen, und neben den Nibelungen die Pandekten eine ewige Wahrheit sein. Diese romantische Rechtswissenschaft fing leise und unbewußt zu beben an, als im Jahre 1818 Hegel nach Berlin kam und durch seine Vorträge über Naturrecht neue und gewaltige Erweckung gab. Aber der „Gegner war noch nicht in die juristische Facultät selbst gedrungen. Dies geschah durch die Anstellung des Dr. Gans, eines Schülers von Thibaut und Hegel, als außerordentlicher Professor im Jahre 1826. Ihm verdankt die jetzt aufblühende preußische Rechtswissenschaft die erste Anregung.“ Die Philosophie hatte in dieser Weise der Rechtswissenschaft gegen die einseitige Rechtsschule der sogenannten