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älter. Da sollt Ihr hören, wie es schon ganz anders fistuliren und sich Hrn. Biedermann trotzig an die Seite und gegenüber stellen wird.


20.

No. 207.

26. Juli 1842.
Deutschland.

Berlin, 22. Juli. Mehrfachen, sehr glaubwürdigen Versicherungen zu Folge, haben wir mit Ende des Jahres ein Preßgesetz zu erwarten, wonach Allen, die einen akademischen Grad haben, Preßfreiheit unter sehr strengen Repressivmaßregeln, wobei königliche Gerichte, nicht Geschworene, die Entscheidung über das „Schuldig“ aussprechen, zugesichert wird, die anderen dagegen irgend einen beliebigen Regierungsbeamten oder Professor sich zum Censor zu wählen angewiesen werden, und dann aller Verantwortlichkeit überhoben sind. Die Ersteren müßten stets ihren Namen nennen, den Letzteren blieb Anonymität gestattet. Wie kommt nun aber in einer Zeit allgemeiner Bildung der akademisch Graduirte zu dem Privilegium der Preßfreiheit? Die ostpreußischen Stände wiesen die Zumuthung, ihre Privilegien zu wahren, gebührend von sich; werden die Graduirten weniger Gemeingeist haben? Nach jenem Gesetze würden also die Professoren und Akademiker, gewisse Beamte und die Graduirten zusammen, den „Verein der Freien“ bilden; das übrige Volk die „große Masse“, bevormundet durch die „Freien.“ Der Königsberger Magistrat hat sich geweigert, die durch die Entfernung der Prediger Ebel und Distel erledigten Stellen mit Pietisten zu besetzen. Dies wußte ein Prediger im „Nassen Garten“, einer Vorstadt Königsbergs, seiner Gemeinde so darzustellen, daß sie darin für ihn ein Unrecht sah. Daher zogen kürzlich die Gemüseweiber, von denen jene Gegend hauptsächlich bewohnt wird, in Prozession