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in seiner Nummer vom 4. Mai ein getreues Referat der Bruno Bauer’schen Angelegenheit, und fügt zu der Versicherung der Bonner Fakultät, daß sie die Freiheit der philologischen, kritischen und historischen Untersuchungen in der Theologie nicht beeinträchtigen wolle, folgendes Urtheil hinzu: „Ungeachtet aller dieser Verwahrungen ist es unverkennbar, daß, wo auch immer man die Grenze ziehe, von dem Augenblick an, wo man überhaupt eine zuläßt, die Wissenschaft nicht mehr ihren freien Lauf hat. Man bestimmt ihr ihren Weg im Voraus; es ist daher natürlich, daß auch ihre unabhängigsten Ergebnisse Mißtrauen erwecken. — Diese Angelegenheit wird, wie wir nicht zweifeln, in den Zeitblättern Deutschlands zu sehr lebhaften Debatten führen. Nur ein einziges Beispiel einer ähnlichen Absetzung ist bekannt, das des berühmten Philosophen Christian Wolf im Jahre 1723.“


17.

No. 171.

20. Juni 1842.

Es ist nöthig, einen Vorfall an der Universität Kopenhagen mitzutheilen, von welchem die Jenaische Literatur-Zeitung als von einem „sprechenden Zeichen der Zeit“ Nachricht gibt.

Der 21 jährige Studiosus der Theologie, Bröchner, meldet sich zum theologischen Amtsexamen und erklärt sich in seinem Petitum, ohne daß solche Erklärung nothwendig gewesen wäre, für einen Straussianer. Die theologische Fakultät, welche dieß Examen in Gegenwart geistlicher Censoren hält, antwortet, nachdem Bröchner noch auf weitere Anfrage erklärt hatte, daß er ein geistliches Amt, wozu ja auch durch das Examen noch kein unmittelbarer Zutritt eröffnet werde, nicht suche, sondern sich „ausschließlich den Wissenschaften widmen wolle, um sich zu einer akademischen Wirksamkeit auszubilden, bei welcher