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erwiesen, sie in geringerem oder höherem Masse gefördert haben, scheint mir weder erforderlich noch thunlich. Doch muss ich, ausser den noch später zu erwähnenden Beamten des hiesigen Landeshauptarchivs, hier vor Allen des Herrn Archivrathes von Mülverstedt, der mir die Benutzung des für meine Zwecke so wichtigen Staatsarchives zu Magdeburg in zuvorkommendster und liebenswürdigster Weise erleichterte, mit aufrichtig dankbarer Gesinnung gedenken.


Es liegt mir zunächst ob, diejenigen Archivalien, welche ich ausser den Originalen und den bereits im ersten Bande beschriebenen Abschriftenbüchern zur Herstellung dieses Bandes benutzt habe, hier kurz zu verzeichnen.

Zu den Anhaltischen Copialbüchern, welche die Einleitung zu dem ersten Bande aufführt, gesellen sich hier noch diejenigen der Klöster Hecklingen und Coswig, beide früher im Gesammtarchive zu Dessau, jetzt aber im Haus- und Staatsarchive zu Zerbst befindlich. Das erstere, ein Papiercodex in Folio von 106 Bll., ist laut der Titelschrift i. J. 1537 angelegt und am 21. August d. J. (feria tercia post assumptionem Marie) vollendet worden. Es enthält in ziemlicher Vollständigkeit und in amtlich beglaubigten Abschriften die Urkunden des Klosters Hecklingen, von denen jedoch die Originale noch zum grössten Theile vorhanden sind. In dem vorliegenden Bande musste nur der Text von no. 48 dem Copialbuche entlehnt werden, da das Original dieser Bulle nicht zu ermitteln war. Das letztere hat sich indess später noch gefunden und sind die wenigen Varianten desselben in den Zusätzen zu diesem Bande mitgetheilt worden.

Das Coswiger Copialbuch ist auf Pergament geschrieben und bildet einen Octavband von 15 Bll. Es enthält einen grossen Theil der Urkunden der dortigen Marienkirche und des damit verbundenen Collegiatstiftes, darunter auch einzelne, die nicht mehr im Originale vorhanden sind. Geschrieben ist es bis auf die letzten sechs Urkunden, die eine spätere Hand auf den beiden letzten Blättern nachgetragen hat, bald nach der Mitte des 14 Jahrhunderts, wie sich theils aus dem Datum der Schlussurkunde theils aus der Schrift mit Evidenz ergiebt. Die Abschriften sind nach dem, was eine Vergleichung derselben mit den noch vorhandenen Originalen zeigte, bis auf kleine Abweichungen in der Schreibung der Eigennamen correkt, geben aber die Zeugenreihen grossentheils nur in verstümmelter Gestalt.

Von den Copialbüchern des an dieser Art von Archivalien überaus reichen Staats-, früheren Provinzialarchivs zu Magdeburg sind als neuerdings benutzte folgende zu nennen:

1) Ein Copialbuch des Domstiftes Magdeburg (no. LVII) in klein Folio, Papier, 351 Bll. stark, die aber nicht alle beschrieben sind, und im 15 Jahrhundert zusammengetragen.

Empfohlene Zitierweise:
Otto von Heinemann (Hrsg.): Codex diplomaticus Anhaltinus. Band 2., Dessau: Emil Barth, 1875, Seite XI. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:DE_CDA_2_A11.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)