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thun müsse) er könne etwa wol einen Leib von Lufft, oder Mengung des Lichts und Schattens, formiren, und ihme die Gestalt der verstorbenen Person geben. Auf solche Weise könne (NB. könne) er als ein Gespenst die Leut erschrecken, betriegen, ihre Einfalt und Leichtglaubigkeit auf tausenderley Weiß mißbrauchen, und seine Versuchungs-Kräfften darunter einführen. Ohnmöglich aber seye, daß er warhafftig solche Wercke thue, die man erzehle, sonderlich was die oben gedachte Zeugung eines halben Geistes betreffe: Welches letztere man einhellig eingestanden hat. Inzwischen wurde der Discurs immer ernsthaffter, da ein wohl versuchter und weit gereißter Herr der gantzen Sache auf einmal abhelffen wolte, indem er, da er sonsten kein Schul-Fuchs ist, fast in forma logica argumentirte und sagte: Wenn diese angegebene Würckungen und Verrichtungen der Vampyrs würcklich sich zutrügen, so müßten sie herkommen entweder von dem Leib, oder von der Seele derselben, oder von GOtt, oder von dem Teufel. Nun kan man keines von diesen vieren sagen; Ergo können sie nicht würcklich geschehen. Ergo müssen sie nur Geburten der krancken Phantasie seyn. Was aber dieser Herr sagte, das bewieß er auch so gleich. Nam Philosophus nihil sine ratione. Erstlich sagte