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5. Ist der Joachim, gleichfals eines Heyducken Sohn, 17. Jahr alt, nach 3. tägiger Kranckheit gestorben: nachdem er 8. Wochen und 4. Tage begraben gelegen, befand sichs bey der Section gleicher gestalten.

6. Ein Weib, Nahmens Rusche, welche nach 10 tägiger Kranckheit gestorben, und vor 6. Wochen begraben worden; bey welcher auch viel frisches Geblüt nicht allein in der Brust, sondern auch in fundo ventriculi gefunden habe, gleichfals bey ihrem Kind, so 18. Tag alt war, und vor 5. Wochen gestorben, es sich gezeiget hat.

7. Nicht weniger befande sich ein Mägdlein von 10. Jahren, welche vor 20. Monathen gestorben, in ob angezogenem Zustand gantz volkommen und unverwesen, und hatte in der Brust vieles frische Geblüt.

8. Hat man des Hadnucks Weib samt ihrem Kind außgraben lassen, welche vor 7. Wochen, ihr Kind aber, so 8. Wochen alt war, und vor 21. Tagen gestorben, dabey aber gefunden, daß sowol die Mutter als das Kind völlig verwesen, obwol sie gleich der Erden und Gräbern der nächst gelegenen Vampyren waren.

9. Ein Knecht des hiesigen Heyducken Corporals, Nahmens Rhade, 23. Jahr alt, ist