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In den andern Gemeinden giebt es Communalgarden, welche, zur Zeit des Friedens außer Thätigkeit, in Kriegszeiten mit den Garden der andern Gemeinden den Aufstand in Masse zur Vertheidigung des Landes bilden.

214. Die Verfügungen, welche der König für nöthig achtet, um die Organisation der Miliz und die Zahl der Milizen zu bestimmen, so wie die Communalgarden und der Aufstand in Masse, sind Gegenstand eines Gesetzes.

Neuntes Kapitel.
Von der Direction der Gewässer, Brücken und Straßen.

215. Der König hat die Oberaufsicht über die hydraulischen Werke, Brücken und Straßen, ohne Unterschied, ob der Aufwand aus dem öffentlichen Schatze oder auf irgend eine andre Weise bestritten wird.

216. Der König läßt die allgemeine Direction der Gewässer, Brücken und Straßen auf die Art, welche er für die schicklichste hält, ausüben.

217. Unabhängig von der Aufsicht, welche der König der Generaldirection über Werke, welche auf Kosten von Gesellschaften, Gemeinden oder Privatpersonen unterhalten werden, verleihen kann, ist diese Direction auch nach den Instructionen, welche der König ihr giebt, über alle hydraulische Arbelten in den Seehäfen, Rheden, Flüssen, Schorren (schorren), Dünen, Deichen, Schleusen und andern Werken, so wie über alle Brücken und Straßen gesetzt, deren Baukosten ganz oder zum Theil dem öffentlichen Schatze zur Last fallen.

218. Wenn unter dem zu Ende des vorigen Artikels erwähnten Werken sich welche befinden, deren Direction entweder wegen eines wenig allgemeinen Interesses, oder aus Gründen des Nutzens, oder einer in der Sache selbst liegenden Convenienz, den Ständen einer Provinz anvertraut werden kann; so werden sie ihnen entweder ausschließlich, oder in Concurrenz mit der Generaldirection, verliehen.

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Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 530. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_546.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)