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§. 96. Keiner kann gerichtet werden als nach dem Gesetze, noch anders als nach Urtheil bestraft werden. Die peinliche Frage darf nicht Statt finden.

§. 97. Keinem Gesetze darf rückwirkende Kraft gegeben werden.

§. 98. Mit den Sporteln, die an die Bedienten des Gerichts erlegt werden, dürfen keine Abgaben an die Staatskasse verbunden seyn.

§. 99. Keiner kann eingezogen und gefangen gehalten werden, außer in den vom Gesetze bestimmten Fällen und auf die durch die Gesetze vorgeschriebene Weise. Für unbefugten Arrest, oder ungesetzlichen Aufenthalt stehet der Beikommende den Gefangenen zur Rechenschaft. Die Regierung ist nicht berechtigt, die militairische Macht gegen Mitglieder des Staats anzuwenden, außer in den von der Gesetzgebung bestimmten Formen; es wäre denn, daß eine Versammlung die öffentliche Ruhe störte, und sie sich nicht augenblicklich trennte, nachdem die den Aufruhr betreffenden Artikel des Landesgesetzes das drittemal laut von der Civilobrigkeit verlesen sind.

§. 100. Die Druckfreiheit soll Statt finden. Keiner kann wegen irgend einer Schrift, die er hat drucken oder herausgeben lassen, von welchem Inhalte sie auch seyn mag, gestraft werden, wofern er nicht selbst vorsätzlich und offenbar Ungehorsam gegen die Gesetze, Geringschätzung der Religion, Sittlichkeit, oder der constitutionellen Gewalten, oder Widersetzlichkeit gegen deren Befehle an den Tag gelegt oder andere dazu gereizt, oder falsche und ehrenkränkende Beschuldigungen gegen Jemand vorgebracht hat. Freimüthige Aeußerungen über die Verwaltung des Staats oder irgend einen andern Gegenstand sind einem jeden erlaubt.

§. 101. Neue und beständige Beschränkungen der Nahrungsfreiheit dürfen in Zukunft niemals für Jemand erlassen werden.

§. 102. Hausinquisitionen dürfen nicht Statt finden, außer in Criminalfällen.

§. 103. Denjenigen, die hiernach falliren, wird keine Freistätte zugestanden.

§. 104. Eigenthum und Grundbesitz kann in keinem Falle verwirkt werden.

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 489. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_505.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)