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VI. Bis die Anzahl der Rathsmitglieder mit Einschluß der Syndiken auf die Zahl der 42 sich vermindert hat, werden keine neue Rathswahlen vorgenommen; es wäre denn, daß die Befolgung des Artikel 6 dieser Constitutions-Ergänzungsacte, daß nämlich Mitglieder aller drei christlichen Confessionen im Senate seyn müssen, solche neue Rathswahlen erforderte. Auch soll erst, wenn die Zahl der Rathsglieder auf 42 vermindert worden, die dritte Rathsordnung auf 14 vermehrt werden.

VII. Bei aller Anerkenntniß der Verdienste der Mitglieder des bisherigen Bürgercollegs um die hiesige Stadt und Bürgerschaft, soll doch, um der künftigen neuen ständigen Bürgerrepräsentatation den eigentlichen Charakter einer von der Bürgerschaft selbst gewählten Repräsentation zu verschaffen, und um dessen jetzige Mitgliedern von den Collegien der 75. und 45. diesesmal nicht auszuschließen, in Gemäßheit der eigenen Erklärung dieses Collegs vom 6. November 1815, sofort nach erfolgter Annahme dieser Constitutions-Ergänzungsacte[WS 1], zu einer neuen Wahl des Bürgerausschusses geschritten werden.

VIII. Die Wahlen geschehen diesesmal in nachstehender Reihenfolge, und auf die hiernächst beschriebene Weise:

a) Es wird durch die, in dem Artikel 11. diesen Constitutionsergänzungsacte angeordneten, drei Bürgerabtheilungen ein Wahlcollegium von 75 Bürgern formirt.
b) Dieses Wahlcollegium der 75 wählt nach Artikel 12. der Constitutionsergänzungsacte 45 Personen. Die jetzigen Mitglieder des Bürgercollegs sind in diesem transitorischen Falle, weder von der Zahl der 75, noch jener der 45 ausgeschlossen, sondern können durchaus wählen und gewählt werden.
c) Von diesen 45 hiesigen Bürgern wird sofort der aus 51 Personen bestehende Bürgerausschuß gewählt, oder, wenn sie es für besser oder gerathener fänden das ganze Colleg der jetzigen 61er, statt einer individuellen Wahl seiner Mitglieder, bestätiget. In

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Ergänzunsacte
  2. Empfohlene Zitierweise:
    Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 427. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_445.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)