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die katholischen Schüler des Gymnasiums ihren eigenen Unterricht in der Religion, und, wenn es gewünscht wird, auch in andern wissenschaftlichen Zweigen erhalten und behalten; auch bei der Wahl der Lehrer durchaus keine Rücksicht auf ein besonderes christliches Bekenntniß genommen werden. Sollte aber die katholische Gemeinde die Wiederherstellung des Fridericianums, als des vormaligen katholischen Gymnasiums unter ihrer alleinigen Direction, lieber wünschen; so ist sofort diese Wiederherstellung vorzunehmen.

Andere gemischte Privatinstitute, in welchen der Religionsunterricht nach den protestantischen und katholischen Religionsbekenntnissen ertheilt wird, stehen unter einer, aus den protestantischen Consistorien und der katholischen Kirchen- und Schulcommission delegirten, Inspection von Mitgliedern aller drei Confessionen.

Zu den Attributionen dieser gemischten Commission gehört ferner: die Aufsicht

a) über die Lehranstalten der jüdischen Gemeinde,
b) über die Führung der Kirchenbücher mit Einschluß der jüdischen Geburts- und Sterbelisten,
c) über die Kirchhöfe und Begräbnißsachen, und
d) die Handhabung der Sittenpolizei bei gemischten Ehen, und Ertheilung der Dispensationen in bürgerlich verbotenen Graden bei Eingehung solcher Ehen.
Artikel 42.
Kirchen und Schuldienste.

Im Betrachte der großen Zahl der in Frankfurt und in Sachsenhausen wohnenden Lutheraner, soll die Zahl der lutherischen Pfarrherren für beide Gemeinden nie unter zwölf seyn, auch, um Einheimische zu dem Studium der Gottesgelahrtheit aufzumuntern, zu diesen Pfarrstellen und zu jenen auf hiesigen Dorfschaften keine Candidaten der Theologie befördert werden, welche nicht entweder eingeborne Bürger sind, oder wären sie dieses nicht, doch seit zehn Jahren im hiesigen Bürgerrechte stehen.

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 419. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_437.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)