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die Procuratoren und Notarien einbegriffen; alle andere zum Gelehrtenstande nicht gehörige Staatsdiener, die Linien-Officiere aller Grade, die Gutsbesitzer, die als Rentenierer eingeschriebenen Bürger, die Schul-, Sprach- und sonstigen Lehrer, so wie alle nicht zünftige Künstler.

Abtheilung II.

In einer andern Abtheilung stimmen die Handelsleute und zwar, ohne Unterschied, Banquiers, Groß- und Kleinhändler, die Gastwirthe, verbürgerte Buchhalter und Handlungs-Commis, die geschwornen Mäkler, die Krämer und alle zu keiner Zunft gehörige Wirthe.

Abtheilung III.

In einer dritten Abtheilung stimmen die zünftigen Handwerker und Künstler, auch alle den zwei andern Abtheilungen nicht bereits zugewiesene Bürger, welche irgend ein sonstiges gesetzlich erlaubtes Gewerb und Nahrung dahier treiben.

Jeder hiesige christliche Bürger – die Mitglieder des Senats und des ständigen Bürgerausschusses mit eingeschlossen – kann an dem bestimmten Tage und am Orte seiner Abtheilung, nachdem er sich benöthigten Falls durch Vorzeigung seines Schatzungsbuchs, oder sonst, daß er Bürger sey, und zu der Abtheilung, wohin er sich wendet, gehört, legitimirt hat, einen Stimmzettel einreichen, worauf er 25 christliche Bürger mit genauer Andeutung des Namens, Standes und der Wohnung, ohne alle Berücksichtigung des Stadtquartiers, worin solche wohnen, die aber – (welches wohl zu merken ist) – zu dieser seiner Abtheilung gehören, verzeichnet hat, und die er zu Wahlmännern bestimmt. Mitglieder des Senats und des ständigen Bürgerausschusses können, obgleich sie mitstimmen, zu Wahlmännern nicht gewählt werden. Dieser Stimmzettel wird übrigens von dem Ueberreicher nicht unterschrieben, sondern nur sein persönliches Erscheinen und die geschehene Einreichung seines Stimmzettels zum Protokoll bemerkt, der Zettel aber in eine verschlossene Lade geworfen. Welcher hiesige christliche Bürger

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Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 393. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_411.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)