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jedoch, daß das 14tägige und zweijährige Entschüttungsrecht abgeschafft bleibt, sammt

5) dem, von den alten Gesetzen und Gerichtsbrauche abweichenden jetzo beobachtet werdenden Verfahren bei Zwangsversteigerungen der Immobilien und öffentlichem Ausgebot der unbeweglichen Güter der Minderjährigen. Ueberhaupt[WS 1] sollen
6) von allen unter der fürstlichen und großherzoglichen Regierung, sowohl im Stadtverwaltungs- Polizei- als im Justizfache ergangenen und unter der bisherigen provisorischen städtischen Regierung entweder beibehaltenen oder aufs neue publicirten Gesetzen und Verordnungen, nur jene, welche
a) die Bestimmung des Alters der Großjährigkeit auf das vollendete 21te Lebensjahr,
b) die abgeschaffte Nothwendigkeit der Insatz-Prolongationen, bei Strafe der Erlöschung der Pfandschaft,
c) das Verbot der anmaßlichen Vindication au porteur lautender Staatspapiere,
d) die Wiederherstellung und den Fortbestand der alten, obgleich unter der fürstlichen Regierung nicht gerichtlich angezeigten, Familienfideicommisse und
e) die Verabfolgung der Acten in den Originalien bei Appellationen

betreffen, als definitive beibehalten und gültig angesehen werden; hingegen alle andere nur einstweilen, und bis zur Bestätigung abseiten des gesetzgebenden Körpers, Gesetzeskraft behalten. Der Senat hat zu dem Ende von den Archivarien ein genaues Verzeichniß über die letztern fertigen zu lassen, und solches der ersten gesetzgebenden Versammlung, um wegen Abschaffung, Bestätigung, oder Modificirung derselben das Geeignete beschließen zu können, vorzulegen.

Artikel 4.
Herstellung aller bürgerlichen Rechte, Privilegien und Freiheiten, und mehrere Bestätigung derselben.

Die hiesige Bürgerschaft ist in den vollesten Genuß aller und jeder ihrer alten Privilegien, Rechte, Freiheiten und

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Urberhaupt
Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 387. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_405.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)