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§. 3. Der Gebrauch, den Wir von dieser Uns anvertrauten Gewalt machen, besteht darin, daß Wir dieser guten Stadt Unser Wohlwollen und Achtung so viel bezeigen, als Uns möglich ist, indem Wir in ihrem Betreff diejenigen Verhältnisse eintreten lassen, welche vermöge Art. 26. und 27. des Bundesvertrags zwischen den Souverainen und den mediatisirten Fürsten und Reichsgrafen bestehen.

Zweiter Abschnitt.
Religionsverhältnisse.

§. 1. Sämmtlichen frommen, milden und wohlthätigen Stiftungen wird ihr Eigenthumsrecht feierlich zugesichert.

§. 2. Die Verfassung des Consistoriums Augsburgischer Confession wird bestätiget, und es hat im Namen des souverainen Fürsten die, in Betreff ihrer Glaubensgenossen, sämmtlichen dahin gehörenden Rechte auszuüben.

§. 3. Den reformirten Glaubensgenossen können, auf ihr Verlangen, die nämlichen Rechte verstattet werden wie den Evangelischen, jedoch haben sie die hergebrachten Jura Stolae zu vergüten.

§. 4. Diejenigen geistlichen Güter, die dem Frankfurter Staat zur Entschädigung durch den Reichsschluß von 1803 angewiesen worden, werden ferner besonders verwaltet, und von dem souverainen Fürsten zu frommen und milden Ausgaben bestimmt, und werden dazu verwendet (nach Abzug der darauf haftenden Schulden und Lasten); und da das Kirchengut des katholischen Religionstheils in diesem Fond enthalten ist; so werden die katholischen Seelsorger, Schullehrer, nebst geistlichen Pensionisten davon besoldet, auch die katholischen Kirchen erhalten. Die hergebrachten Rechte und Gerichtsbarkeit des Erzbischöfflichen Generalvicariats auf katholische geistliche Personen und Gegenstände werden bestätiget.

§. 5. Die Mitglieder der drei christlichen Religionen sind von keinem öffentlichen Amte ausgeschlossen.

§. 6. Die Mitglieder der jüdischen Nation werden gegen Beleidigung und beschimpfende Mißhandlung in Schutz genommen.

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 373. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_391.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)