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versehen lassen. So geschehen und gegeben Weimar den 30. Januar 1816.

(L. S.) Karl August.
G. v. Voigt.   C. W. Frhr. v. Fritsch.   v. Gersdorf.   Graf Edling.
vdt. Conta.




Nachdem der Landtag am 7. April 1816 feierlich eröffnet worden war, erschien am 5. Mai 1816 das treffliche Grundgesetz über die landständische Verfassung, für welches der großherzogliche Gesandte bei der Bundesversammlung zu Frankfurt am Main am 28. Nov. 1816 die Garantie des Bundes verlangte; eine allerdings ungleich angemessenere und zweckmäßigere Garantie, als die von auswärtigen Mächten, welche in einigen andern Staaten in Antrag kam.

Diese neue Constitution vereinigt sämmtliche einzelne Theile des ganzen Großherzogthums zu Einer gemeinschaftlichen Repräsentation, ohne eine Vertheilung derselben in zwei Kammern. Sie nimmt drei Stände an: den Stand der Rittergutsbesitzer, den Stand der Bürger und den Stand der Bauern, von jedem 10 Repräsentanten. Zu dem erstern gehört ein Deputirter der Universität Jena, so daß die Gesammtzahl der Repräsentanten aus 31 Personen besteht. Wenn nun gleich, aus zureichenden Gründen, keine besondere Repräsentation des sogenannten geistlichen Standes in dieser Vertretung der Staatsbürger sich findet, weil im Geiste des Protestantismus von keiner besondern Corporation

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Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 327. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_345.jpg&oldid=- (Version vom 13.3.2024)