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wird vereinigt haben, werden wir, wegen der anzutretenden Wahlen und dem sodann zu bestimmenden Landtag, das weiter Erforderliche zu erlassen unvergessen seyn. Nur soll kein Theil vergessen, daß die Form das Geringere ist, und daß der gute Geist hineingelegt und damit das Ganze belebt werden muß.

Coburg zur Ehrenburg den 16. März 1816.

Ernst, H. z. S. C. S.
Gruner.



13) Großherzogthum Sachsen-Weimar.

Seit den letzten dreißig bis vierzig Jahren galt der an sich kleine Staat des Herzogs von Weimar als ein ausgezeichneter Lichtpunct der Aufklärung, der wissenschaftlichen und artistischen Bildung in der Völkercharte Teutschlands, von dessen 28 Millionen Einwohnern der Weimarische Staat höchstens damals 109,000 Bewohner umschloß. Allein an der Spitze dieses Staates stand ein Fürst, der das Licht ertragen konnte, und die Verbreitung desselben beförderte; und im Einverständnisse mit ihm wirkten geistvolle, wissenschaftlich gebildete und geschäftskundige Männer, unter welchen die Namen Voigt, Göthe, Fritsch und Gersdorf mit Ruhm und Ehre auf die Nachwelt übergehen werden.

Es durfte also nicht befremden, daß eben dieser Staat, nach seiner geographischen Erweiterung auf dem Wiener Congresse und nach der von den europäischen und teutschen Mächten anerkannten großherzoglichen Würde seines Regenten, den übrigen größern und kleinern Staaten des teutschen Staatenbundes mit einer zeitgemäßen Verfassung

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Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 312. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_330.jpg&oldid=- (Version vom 25.11.2023)