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Gewerbstande und einer aus der gelehrten Klasse bestehen, und durch diejenigen Unterthanen des Fürstenthums Pyrmont gewählt werden, die monatlich nicht unter zwei Thaler an Contribution und Steuer erlegen.

§. 2. Als Stände des Fürstenthums Pyrmont können keine unter fünf und zwanzig Jahren alt gewählt werden, und versteht es sich von selbst, daß solche des unbescholtensten Lebenswandels seyn müssen.

§. 3. Sämmtliche Unsre Stände sollen sich den 14. künftigen Monats in Unsrer Residenzstadt Arolsen versammeln, um zu der Wahl eines neuen engern landständischen Ausschusses, der daselbst seinen beständigen Sitz haben soll, zu schreiten.

§. 4. Nach Inhalt des vorhergehenden §. haben die Stände zu jenem engern Ausschusse aus dem Fürstenthume Waldeck drei Personen und eine Person aus dem Fürstenthume Pyrmont zu wählen. Da der engere Ausschuß jedoch nur aus zwei Mitgliedern der Stände, mit Ausnahme eines fürstlichen Commissarii, des zeitigen Landrentmeisters, eines Secretairs und eines Canzellisten nebst einem Pedell bestehen soll; so behalten Wir Uns die Wahl dieser Landes-Committée aus jenen Uns präsentirt werdenden vier Candidaten ausdrücklich vor.

§. 5. Keiner von den vieren Uns zur Wahl des engern Ausschusses präsentirt werdenden Stände soll der Regel nach, so viel als möglich, außer dem von Uns besonders ernannt werdenden Commissario, in keinem sonstigen Dienstverhältniß zu Uns stehen.

§. 6. Der Wirkungskreis der ständischen Committée soll darin bestehen:

1) das landständische Staatsbudget für das Etatsjahr 1814, welches mit dem 1. April dieses Jahres beginnen soll, und für die folgenden Jahre zu entwerfen, welches, nachdem es durch die Stände discutirt worden, durch Unsre Regierung mit ihren Anmerkungen versehen, Uns zur Genehmigung, nach vorhergegangener Berathung[WS 1] mit Unserm geheimen Rathscollegium, vorgelegt werden soll.
2) Die Solleinnahmeetats der ständischen Einkünfte anzufertigen, wonach die zeitigen Oberrentereiamtserhebungsbeamte

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Beathung
  2. Empfohlene Zitierweise:
    Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 278. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_296.jpg&oldid=- (Version vom 20.8.2021)