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b) Organisation des Herzogthums vom 19. Februar 1811.

Wir August Christian Friedrich, von Gottes Gnaden souverainer Herzog zu Anhalt etc. etc.

In Beziehung auf Unser Edict vom 28. Dec. 1810 und in der festen Ueberzeugung, daß nur die gänzliche Einführung der französischen Constitution das Glück Unsrer getreuen Unterthanen begründen kann, haben Wir folgende Organisation Unsers Herzogthums festgesetzt.

Art. 1. Unser Herzogthum wird in sechs Districte eingetheilt. Der erste District begreift das Land Köthen in sich; der zweite District das Land Wulfen; der dritte Stadt und Land Nienburg; der vierte die hohe Grafschaft Warmsdorf; der fünfte Stadt und Amt Roslau; der sechste die Grafschaft Lindau.

Art. 2. Die Districte theilen sich in Cantons, die Cantons in Municipalitäten. Jeder Canton wird durch einen Cantonmaire verwaltet werden. Jede Municipalität besteht aus einem Maire und einem Municipalrathe.

Art. 3. Das Herzogthum erhält eine Constitution, wodurch die Gleichheit aller Unterthanen vor dem Gesetze und die freie Ausübung des Gottesdienstes aller, vermöge der Verfassung aufgenommenen, Religionen festgesetzt ist.

Art. 4. Schon unterm 19. Sept. 1809 haben wir einen Staatsrath errichtet, welcher künftig aus drei Mitgliedern bestehen wird. Wir selbst haben den Vorsitz im Staatsrathe.

Art. 5. Alle Gesetze über Steuern, civil- und peinliche Gegenstände, eben so alle Verwaltungsverordnungen werden von dem Staatsrathe vorbereitet, discutirt und entworfen.

Art. 6. Auch hat der Staatsrath über obwaltende Streitigkeiten zwischen den verwaltenden und gerichtlichen Behörden, und auch über die Frage: ob angeklagte Verwaltungsbeamte vor Gericht gestellt werden sollen? zu entscheiden.

Art. 7. Wir vertheilen die sämmtlichen Zweige der Staatsverwaltung unter die Mitglieder des Staatsrathes

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 263. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_281.jpg&oldid=- (Version vom 29.10.2022)