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der Zeit ihrer Versammlung sind sie, wie jeder Andere, den allgemeinen Gesetzen unterworfen.

7. Die Stände haben sich zunächst und vor allem mit den ihnen vom Könige mitgetheilten Anträgen zu beschäftigen, darüber sich zu berathen und abzustimmen, und die Resultate dem Könige vorzutragen. Ueber die weitern Gegenstände ihrer Beratschlagungen folgen unten nähere Bestimmungen.

8. Der König verspricht auf jeden Vortrag der Stände eine Entschließung zu geben.

9. Den Ministern ist der Zutritt zu der Ständeversammlung zu jeder Zeit zugestanden. Wenn sie Vorträge an die Versammlung zu machen haben, benachrichtigen sie Tags zuvor den Präsidenten, damit sie, mit Beseitigung anderer Geschäfte, von der Ständeversammlung angehört werden.

10. Den Ministern steht frei, zu ihren Vorträgen einen oder zwei Staatsräthe in die Versammlung mitzunehmen.

11. Der Ständeversammlung steht frei, zu Vorbereitung der Geschäfte Commissionen aus ihrer Mitte zu ernennen, welche über die betreffenden Angelegenheiten mit den Ministern communiciren können.

12. Diejenigen Fürsten und Grafen, welche beständig außer dem Reiche wohnen und Virilstimmen haben, übertragen die Führung derselben einem andern, im Reiche wohnenden Fürsten oder Grafen, der sie sodann, ohne Rücksicht auf Instructionen des Uebertragenden, nach seiner eigenen Ueberzeugung abgiebt.

13. Auch andere Mitglieder vom Adelstande, die Virilstimmen haben, können diese durch ein Mitglied ihrer Familie oder einen andern Ebenbürtigen vertreten lassen.

14. Jedoch kann ein mit einer Virilstimmme begabtes ständisches Mitglied, außer seiner eigenen, nie mehr als zwei Stimmen übernehmen.

15. Die gewählten Mitglieder der Ständeversammlung geben ihre Stimmen nach eigner bester Einsicht und Ueberzeugung.

16. Bei der Abstimmung in der Ständeversammlung macht Stimmenmehrheit den Beschluß.

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 223. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_241.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)