Seite:Constitution der europaeischen staaten 233.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

endlich Bestimmungen in Ansehung allgemeiner Rechte und Bestimmungen der Unterthanen. Bei der Bildung der Repräsentation glauben Wir die Anforderungen und das Interesse der vorzüglichsten Begüterten beachten zu müssen, und in dieser Hinsicht bewilligten Wir einer Anzahl von Individuen dieser Klasse Virilstimmen, jedoch in einem solchen Verhältnisse, daß kein Uebergewicht derselben über die gewählten Deputirten denkbar ist, und indem Wir nun eine Versammlung angeordnet, entfernten Wir den Verdacht und die Möglichkeit, in eben dieser Klasse der Staatsregierung eine eigene besondere Stütze zu sichern. Die Zusammenberufung der Stände ist durch Festsetzung einer für immer bestimmten Zeit der Willkühr des Königs entzogen, und die innere Organisation, so wie die vorgeschriebene Art der Geschäftsführung sichert den Vertretern des Volkes Freiheit der Ansicht, der Deliberation und der Beschlüsse. Wesentliche Abänderungen in der Gesetzgebung und Besteuerung sind an die Zustimmung der Stände geknüpft, mit solchen Modificationen, welche die Einheit und Energie der Staatsregierung, welche die sichere Bestreitung der Staatsbedürfnisse nicht verhindern, und den Einfluß jedes etwanigen Partheigerichts zurückzuhalten vermögen. Durch das Petitionsrecht wird die Sicherheit des Eigenthums und die persönliche bürgerliche Freiheit gleichsam unter die mitwirkende Gewährleistung der Stände gestellt. Die Huldigung bei einer Regierungsveränderung wird durch die feierliche Anerkennung von Seiten des Königs bedingt. Durch alle diese Bestimmungen glauben Wir die Rechte des Volkes auf eine unumstößliche Art festgesetzt und für immer gesichert zu haben. Die Grundzüge erfordern jedoch eine nähere Ausarbeitung im Einzelnen, und Wir haben Uns daher bewogen gefunden, eine eigene Commission, unter dem Vorsitze Unsers Staats-, Conferenz- und Finanzministers, Grafen v. Mandelslohe, bestehend aus dem Staats- und Conferenzminister des Innern, Grafen v. Reischach; dem wirklichen geheimen Rathe, Landvoigt am obern Neckar, Grafen v. Waldburg-Zeil-Trauchburg; dem Minister-Staatssecrecair v. Vellnagel; dem Präsidenten Staatsrath Neurath; dem Staatsrath, Landvoigt an der Enz, Grafen v. Berlichingen; dem Staatsrath v.

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 215. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_233.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)