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der Forstbeamten, 1 Justizrath, 2 Hofräthe, 4 Forsträthe mit Sitz und Stimme, sodann 2 Secretairs, 1 Registrator, 2 Canzellisten.

III) Berg-, Salinen- und Münzdirection.

1 Director, 1 Justizrath, 2 Hof- und Finanzräthe, 3 Bergräthe mit Sitz und Stimme, 1 Secretair, 1 Canzellist.

IV) Ober-Steuerdirection.

1 Director, 1 Rath aus dem Ober-Finanzdepartement, 2 Ober-Steuerräthe, sodann 2 Ober-Steuereinnehmer, 2 Commissarii oder Kammerräthe, 1 Buchhalter, zugleich Secretair, 1 Canzellist.

V) Landbaudirection.

Der Finanzminister führt wie bei den obigen Stellen die Oberdirection.

2 Mitglieder aus dem Hofdepartement, 4 Räthe, unter denen der Ober-Wasserbaudirector und Inspector, 1 Hofbaumeister und 6 Landbaumeister mit Sitz und Stimme, sodann 4 Baucontroleurs, 2 Secretairs, 1 Registrator, 3 Canzellisten.

VI) Tax-, Zoll- und Accisdirection,

welche die Aufsicht und Controle über alle Zoll-, Accis-, Umgeld-, Stempelpapier-, Tax-, Brücken- und Chausseegeldeinnahmen führt, bestehend aus

1 Director, 1 Justizrathe, 4 Finanzräthen, sodann 4 Kammerräthen, 8 Buchhaltern, 2 Secretairs, 1 Canzellisten, 2 Zoll- und 2 Accisschreibern.

VII) Renovations-Revisorat.

1 Renovationsrath, 4 Unterrenovatoren.

§. 56. Die Hof- und Domainenkammer steht unmittelbar unter Uns, und besteht aus

1 Director, 1 Hof- und Domainenrathe, 1 Generalcassirer, sodann 2 Kammerräthen und 1 Buchhalter.

§. 57. In jedem Kreise wird ein Steuerrath aufgestellt, der dem Kreishauptmanne beigegeben ist. Er führt vorzüglich die Aufsicht über die Rechnungen der Beamten, welche er nach Belieben von Zeit zu Zeit einzusehen hat.

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 205. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_223.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)