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Außerdem sind bei dem Staatsministerium angestellt:

2 geheime Archivarii, 2 geheime Registratoren, und 5 geheime Canzellisten.

§. 13. Zu dem Departement der auswärtigen Angelegenheiten oder dem Kabinetsministerium gehören:

2 Kabinetsminister, der Oberceremonienmeister, der Chef vom Büreau der auswärtigen Angelegenheiten, 3 vortragende Räthe, 3 geheime Legationssecretairs, 1 geheimer Oberarchivar, 1 geheimer Registrator, 3 geheime Canzellisten.

§. 14. Das dem Kabinetsministerium untergeordnete Oberpostdirectorium besteht aus

1 Oberpostdirector, 2 Oberposträthen, 1 Oberpostsecretair, 1 Secretair, 1 Canzellisten.

§. 15. Dem Minister des Innern ist ein Generalsecretair und ein Canzellist zugegeben. Der Generalsecretair empfängt die an den Minister besonders einkommenden Sachen, hält ein Diarium darüber, übergibt die verschlossenen jenem zur Eröffnung und Vertheilung an die nachgesetzten Stellen, und contrasignirt die Expeditionen, welche von dem Minister unterzeichnet werden.

§. 16. Der ganze Umfang der zu diesem Departement gehörigen Geschäfte theilt sich unter folgende Stellen:

I) Ober-Landesregierung.

Diese besteht aus 1 Präsidenten, 8 Räthen, 5 Secretairs, 2 Registratoren und 5 Canzellisten.

Zu ihrem Ressort gehört das Regiminalfach, besonders die Wahrung der Königlichen Souverainetätsrechte, die Landespolizei im Allgemeinen, worunter jedoch die Ortspolizei von den 2 Hauptstädten Stuttgart und Ludwigsburg nicht begriffen ist, die Oberaufsicht über die Landbeamten in allen Fächern, mit Ausschlusse der Justizverwaltung, Bestätigung der Wahlen zu Magistrats- und andern Stellen, Sachen in Beziehung auf Auswanderung, Ertheilung des Unterthanen- und Bürgerrechts, Bevölkerungstabellen, Gefängnisse, Zucht-, Arbeits- und Waisenhäuser, Armenanstalten, Zünfte und Handwerker, Brandassecuration.

§. 17. Den Lehenhof bilden der Minister des Innern als Lehenpropst, und 2 Referenten in Lehenssachen; dazu

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 194. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_212.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)