Seite:Constitution der europaeischen staaten 146.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Art. 2. Die Attributionen des Justiz-Ministeriums sind:

Die gewöhnliche (laufende) Correspondenz mit den Gerichtshöfen und Tribunalen, und mit den königlichen Procuratoren in allem, was auf die Verwaltung der Justiz, sowohl in Civil- als in peinlichen Sachen, Bezug hat; die Organisation der Gerichtshöfe, Tribunale und Friedensgerichte, und die Ausübung des Rechts der Oberaufsicht, und der Zurechtweisung; das Notariats- und Hypothekenwesen;

Die Berichte über die Begnadigungsgesuche und die an die Tribunale zu machende Versendung der Gnadenbriefe, und solcher, welche eine Milderung der Strafen enthalten;

Die Berichte über solche Fragen, welche eine Auslegung der Gesetze nothwendig machen;

Die Rechenschaft, welche dem Könige in Hinsicht der gesammelten Bemerkungen über die verschiedenen Zweige der Gesetzgebung, über die Mißbräuche, welche in die Ausübung der Justiz sich eingeschlichen haben, und über die Disciplin der Tribunale abzulegen ist; die Anweisung zur Bezahlung aller, die gerichtliche Ordnung betreffenden, Ausgaben; das Abdrucken der Gesetze, königlichen Decrete, Proclamationen oder Verordnungen in das Bulletin, und die Versendung desselben an alle Behörden;

Der Vorsitz in Unserm Staatsrathe, wenn derselbe, in Gemäßheit des 22. Artikels der Constitutionsurkunde vom 15. Nov. 1807, die Geschäfte des Cassationsgerichts versieht;

Die hohe Polizei des Königreiches;

Art. 3. Die Attributionen des Ministeriums des Innern sind:

Die Correspondenz mit den Präfecten, und die Oberaufsicht über die Verwaltung;

Die Aufrechthaltung der die Departementscollegien und die General-, Departements-, Districts- und Municipalräthe betreffenden Gesetze;

Das Personale der Ernennungen der temporairen und gänzlichen Dienstentsetzung der Präfecten, Unterpräfecten und Maire;

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 128. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_146.jpg&oldid=- (Version vom 20.8.2021)