Seite:Constitution der europaeischen staaten 129.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

spricht eine sieben- bis achthundertjährige Erfahrung und die, bei allen Erschütterungen in den teutschen Staaten, dennoch im Ganzen beibehaltene öffentliche Form des innern politischen Lebens auf teutschem Boden, für die Beibehaltung der ständischen Verfassung; auch hat sich die großherzoglich-weimarische Constitution bereits practisch dafür erklärt. Allein diese ständische Verfassung bedarf auf teutschem Boden einer zeitgemäßen Modification, besonders in protestantischen Ländern, wo die Fortführung eines eigenen Prälatenstandes an eine Zeit erinnert, welche mit der Kirchenverbesserung und mit dem Umsturze aller geistlichen Macht im Reichsdeputationshauptschlusse und in der Rheinbundsacte längst für Teutschland untergegangen, und durch die teutsche Bundesacte nicht wieder aus ihrem Grabe geweckt worden ist. Mag also noch im katholischen Teutschlande es nöthig scheinen, daß ein besonderer Prälatenstand vertreten werde; die Prälaten des protestantischen Teutschlands sind Sinecurestellen mit veralteten Titeln. Dagegen aber verlangt es der fortgeschrittene Geist der Zeit, daß folgende vier Stände von Staatsbürgern durch besondere Repräsentanten vertreten werden: die Grundeigenthümer (Adliche und Bürgerliche) –; der Stand der Gelehrten und der Künstler, der das geistige Leben der Nation erhält und befördert; und der statt der Prälaten, wohl einer besondern Vertretung wegen seines unermeßlichen Einflusses auf alle Theile des Staates bedürfte, oder da, wo man das Veraltete durchaus nicht antiquiren will, mit den Prälaten verschmolzen werden könnte; – der Bürgerstand mit besonderer Berücksichtigung des Kaufmanns- und Gewerbsstandes; – und der Bauernstand.

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 111. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_129.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)