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5.
Cracau.

Die Wiener Congreßacte vom 9. Juny 1815 erklärte, im sechsten Artikel, die Stadt Cracau für eine freie Stadt, bestimmte, im siebenten Artikel, deren Gebiet, und stellte sie unter den Schutz Rußlands, Oestreichs und Preußens. Das Gebiet dieses neugebildeten Freistaates besteht aus dem größern Theile des vormaligen Cracauer Kreises, und enthält auf 19 Quadratmeilen eine Bevölkerung von ungefähr 60,000 Einwohnern. Die Universität, das Bisthum und das Domcapitel in dieser Stadt wurden beibehalten; auch erhielt der kleine Freistaat am 3. Mai 1815 eine neue Constitution, welche nach liberalen Grundsätzen entworfen ist, und der demokratischen Staatsform sich nähert. Sie ward unterzeichnet von dem Fürsten Metternich, dem Fürsten Hardenberg und dem Grafen von Rasumoffsky, nachdem diese drei Staatsmänner, an demselben Tage, zu Wien, im Namen ihrer Monarchen, einen Vertrag in Betreff der freien Stadt Cracau und für die gemeinschaftliche Garantie der neuen Verfassung derselben unterzeichnet hatten. So weit dies bei einer republikanischen Staatsform möglich war, nähert sich diese Verfassung der dritten Constitution Polens in vielen politischen Bestimmungen.

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Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 69. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_085.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)