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unzufrieden, und ohne daß Katharina 2 die neue Constitution bestätigte, war ein friedliches Verhältniß zwischen Rußland und Polen für die Zukunft nicht zu erwarten.

Bald zeigte sich auch die Politik der Kaiserin in Beziehung auf diese Constitution. Unter ihrem Schutze bildete sich aus der Opposition der neuen Constitution der Targowitzer Bund; Stanislaus Augustus ward durch den russischen Einfluß vermocht, diesem Bunde sich anzuschließen, und der Reichstag zu Grodno (29. Sept 1792) verwarf – gleichzeitig mit dem zwischen Rußland und der Pforte abgeschlossenen Frieden – die neue Constitution vom 3. Mai, und beschloß die Herstellung der alten. Unter diesen Verhältnissen hätte Preußen, als Polens Bundesgenosse, den Krieg an Rußland erklären müssen. Allein Preußen war damals in den Krieg gegen Frankreich verwickelt, der in den letzten Monaten des Jahres 1792 eine ungünstige Wendung für die Teutschen nahm. Es führten daher die geheimen Unterhandlungen zwischen Rußland und Preußen zu der zweiten Theilung Polens im März 1793, von welcher Oestreich ausgeschlossen und der Rest von Polen, der diesen Namen behielt, auf eine Macht des dritten Ranges herabgesetzt ward. Der König Stanislaus Augustus mußte auf dem Reichstage zu Grodno die Abtretungsurkunden (Sept. 1793) an Rußland und Preußen selbst unterzeichnen.

Ob nun gleich Rußland mit diesem gebliebenen Reste Polens am 16. Oct. 1793 einen Unionsvertrag unterzeichnete; so wogte doch der Grimm der Polen über diese Theilung in einem Aufstande auf, der von Warschau aus (Apr. 1794) bald den übrigen Provinzen sich mittheilte. Allein vergebens war der Kampf von Kosciusko

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Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 32. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_048.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)