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Johann Christian August Clarus: Die Zurechnungsfähigkeit des Mörders Johann Christian Woyzeck [1821].
In: Georg Büchner, Sämtliche Werke und Briefe (Hamburger Ausgabe), Hrsg. von Werner R. Lehmann, 1. Band: Dichtungen und Übersetzungen mit Dokumentationen zur Stoffgeschichte, Hamburg 1967.

FRÜHERES GUTACHTEN DES HERRN HOFRATH DR. CLARUS ÜBER DEN GEMÜTHSZUSTAND DES MÖRDERS JOH. CHRIST. WOYZECK, ERSTATTET AM 16. SEPT. 1821
Nebst einem Vorworte des Herausgebers


Vorwort


Im IV. Ergänzungshefte ist das, vom Herrn Hofrath Dr. Clarus zu Leipzig, über die Zurechnungsfähigkeit des Mörders Woyzeck, unter dem 28. Febr. 1823 an das Gericht erstattete Gutachten mitgetheilt worden. Der Hr. Verf. hatte dasselbe in einer eigenen Schrift (die Zurechnungsfähigkeit des Mörders Johann Christian Woyzeck nach Grundsätzen der Staatsarzneikunde actenmäßig erwiesen von Dr. Joh. Christian August Clarus. Leipzig 1824) bekannt gemacht und demselben ein Vorwort und eine kurze historische Einleitung vorangesetzt, welche beide auch im 4. Ergänzungshefte S. 3-7 sich finden.

In Nro. 180 und 181 der Jena'schen Literatur-Zeitung Sept. 1824 erschien nun eine Recension der Schrift des Herrn H. Clarus, die derselben zwar im Allgemeinen Gerechtigkeit wiederfahren ließ, aber gleich mit der unrichtigen Behauptung anfing, daß die Schrift ein doppeltes, nämlich ein früheres und ein späteres Gutachten des Verfassers enthalte. Diese Angabe war aber durchaus irrig und verleitete den Recensenten zu einer sehr unbilligen und falschen Beurtheilung des früheren Gutachtens, welches derselbe in jener Schrift ebenfalls zu finden glaubte. Das Wahre an der Sache besteht aber darin, daß allerdings zwei Gutachten des Herrn H. Clarus eingeholt worden waren, daß aber in der bezeichneten Schrift nur das spätere, ausführlichere, mitgetheilt wurde. Von dem früheren gab der Hr. Verf. in der vorangeschickten gedrängten Darstellung des Proceßganges nur ganz kurz die Resultate historisch an. Diese dem spätem Gutachten beigegebene historische Einleitung hatte keinen andern Zweck, als den der Akten unkundigen Leser in den Stand zu setzen, den gesetzwidrigen Vorgang, so wie den Gang des Processes und die Lage der Sachen selbst in dem Zeitpunkt, in welchem das spätere Gutachten von Hrn. H. Clarus gefodert wurde, klar zu übersehen.

Wie nun der, sonst verständig urtheilende, Recensent die wenigen Worte, mit denen in der historischen Einleitung der Ergebnisse einer frühern Untersuchung Erwähnung geschah, für ein vollständiges gerichtsärztliches Gutachten ansehen konnte, ist nicht wohl zu begreifen!

Empfohlene Zitierweise:
Johann Christian August Clarus: Die Zurechnungsfähigkeit des Mörders Johann Christian Woyzeck [1821]. In: Georg Büchner, Sämtliche Werke und Briefe (Hamburger Ausgabe), Hrsg. von Werner R. Lehmann, 1. Band: Dichtungen und Übersetzungen mit Dokumentationen zur Stoffgeschichte. Hamburg: Wegner, 1967, Seite 538. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Clarus-Gutachten_538.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)