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die katholische Gemeinde zu Schönbach, einem Filiale der Pfarre von Eltmann, gegen die Lutherischen Einwohner zu verhalten hätten, die an den besondern vielfältigen Feyertagen der Katholiken knechtliche Arbeiten verrichteten, ob er ihnen solche ferner erlauben dürfe, oder nicht? Die Antwort der geistl. Regierung war diese: Wenn die Lutheraner schon mehrere Jahre her an den Feyertagen der Katholiken dergleichen Arbeiten verrichtet hätten, so dürfe man sie in ihrem hergebrachten Rechte nun nicht erst stören, und dieß um so weniger, wenn erwiesen werde, daß die Katholiken an den Feyertagen jener ebenfalls knechtliche Arbeiten verrichteten.

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In dem andern Briefe wurde von dem Pfarrer, zu Wirzburg angefragt, wie er sich bey der künftigen Kirchweih zu Priesendorf, welches damahls noch zur Eltmanner Pfarre gehörte, zu verhalten habe: ob er nämlich oder sein Capellan noch bey dem Planaufführen erscheinen, und wie gewöhnlich den Vorreihen tanzen solle. Die Antwort von Seite der geistl. Regierung lief dahinaus: Er oder sein Capellan möge künftig wohl bey dem Planaufführen erscheinen; es wolle sich aber nicht schicken, daß er oder der