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(15.)

Zufolge des vorhergehenden Satzes (12.) ist daher:

(16.)

oder etwas ausführlicher geschrieben:

(17.)

nämlich gleich der Differenz derjenigen Potentiale, welche besitzt respective auf und auf .

Denkt man sich das Dreieck zerlegt in das kleinere Dreieck und in das übrig bleibende Viereck, so ergiebt sich augenblicklich die Relation:

Mit Hülfe dieser Relation gewinnt die Formel (17.) folgende Gestalt:

(18.)

oder (was dasselbe ist) folgende:

(19.)

in Worten ausgedrückt: Die Arbeit ist gleich dem Potential von auf das von durchflossene Viereck oder . Dieses Viereck ist vom Segmente beschrieben worden in der mit verbundenen starren Substanz, und kann daher kürzer als dasjenige Viereck bezeichnet werden, welches vom Segmente durch seine relative Bewegung gegen beschrieben worden ist. Somit ergiebt sich aus (19.) folgender Satz.

Befinden sich ein ungeschlossener Strom und ein geschlossener Strom in irgend welchen Bewegungen, und bezeichnet man mit dasjenige Viereck, welches durch die relative Bewegung des erstern in Bezug auf den letztern beschrieben wird während der Zeit ; so ist die während dieser Zeit von den beiden Strömen aufeinander ausgeübte ponderomotorische Arbeit identisch mit dem Potentiale von auf das Viereck , letzteres durchflossen gedacht vom Strome in der Richtung ...

Bei diesem Satze darf die Strombahn hinsichtlich ihrer Gestalt und räumlichen Lage, wie hinsichtlich ihrer beiden Begrenzungspuncte in beliebiger Weise veränderlich sein; hingegen ist vorausgesetzt, dass die Strombahn ihrer Gestalt nach unveränderlich sei. Ausserdem ist vorausgesetzt, dass und constant sind.

Die Formel (19.) kann auch so geschrieben werden:

Empfohlene Zitierweise:
Carl Gottfried Neumann: Die elektrischen Kräfte. B. G. Teubner, Leipzig 1873, Seite 238. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Carl_Gottfried_Neumann_-_Die_elektrischen_Kr%C3%A4fte_256.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)