Von dem Gesetze (24.I) unterscheidet sich das Gesetz (24.II) dadurch, dass an Stelle von
und
die Ausdrücke
und
sich vorfinden. Bei Zugrundelegung des Gesetzes (24.II) wird man daher an Stelle der Formel (30.I) folgende erhalten:
(30.II)
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Beachtet man, dass in beiden Formeln (30.I, II) das Glied dritter Zeile [zufolge (29.I, II)] gleich ist, und dass ferner [zufolge (28.)] die Summe gleich ist, so kann von jenen Formeln (30.I, II) die erstere so dargestellt werden:
(31.I)
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und die letztere so:
(31.II)
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Von den in (31.II) auf der rechten Seite vorhandenen Summen kann die eine
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einer weitern Behandlung unterworfen werden. Es ist nämlich
und ferner [vergl. (25.)]:
so dass sich also ergiebt:
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