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Von dem Gesetze (24.I) unterscheidet sich das Gesetz (24.II) dadurch, dass an Stelle von

und

die Ausdrücke

und

sich vorfinden. Bei Zugrundelegung des Gesetzes (24.II) wird man daher an Stelle der Formel (30.I) folgende erhalten:

(30.II)

Beachtet man, dass in beiden Formeln (30.I, II) das Glied dritter Zeile [zufolge (29.I, II)] gleich ist, und dass ferner [zufolge (28.)] die Summe gleich ist, so kann von jenen Formeln (30.I, II) die erstere so dargestellt werden:

(31.I)

und die letztere so:

(31.II)

Von den in (31.II) auf der rechten Seite vorhandenen Summen kann die eine

einer weitern Behandlung unterworfen werden. Es ist nämlich

und ferner [vergl. (25.)]:

so dass sich also ergiebt:

Empfohlene Zitierweise:
Carl Gottfried Neumann: Die elektrischen Kräfte. B. G. Teubner, Leipzig 1873, Seite 226. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Carl_Gottfried_Neumann_-_Die_elektrischen_Kr%C3%A4fte_244.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)