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Ueberall ist hier unter der zeitliche Zuwachs von zu verstehen; so dass also dieses [vergl. (1.) und (2.a,b)] dargestellt werden kann durch

(25.)

Ferner ist definirt durch die Formel

(26.)

falls man nämlich unter die zwischen den beiden Elementen und (nach dem Ampère’schen Gesetz) vorhandene ponderomotorische Kraft versteht.

Um die beiderlei Gesetze (24.I) und (24.II), oder vielmehr die Consequenzen dieser Gesetze miteinander zu vergleichen, stellen wir uns folgende Aufgabe:

(27.) .... „Es sind gegeben zwei gleichförmige Stromringe und oder und , jeder behaftet mit beliebig vielen Gleitstellen, und jeder begriffen in beliebiger Bewegung. Es soll berechnet werden die Summe

derjenigen elektromotorischen[1] Kräfte, welche während der Zeit in hervorbringt.“

Bezeichnet das elektrodynamische Potential der beiden Ringe und aufeinander, bezogen auf die Stromeinheiten, so wird, einerlei ob Gleitstellen vorhanden sind oder nicht, die Formel stattfinden:

[vergl. (85.), pag. 67].

Hieraus folgt durch Substitution des Werthes (26.) sofort:

(28.)

Nebenbei sei daran erinnert, dass die in den Gesetzen (24.I) und (24.II) enthaltenen Ausdrücke und zum Potential [zufolge (21.) und (22.)] in der Beziehung stehen:

(29.I)
(29.II)

  1. Wir werden hier nur die elektromotorischen Kräfte elektrodynamischen Ursprungs ins Auge fassen. Eine derartige Einschränkung ist indessen in Wirklichkeit nur eine scheinbare. Denn aus früheren Betrachtungen (pag. 97 bis 99) geht deutlich hervor, dass die Summe der von in hervorgebrachten elektromotorischen Kräfte elektrostatischen Ursprungs gleich Null ist.
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Carl Gottfried Neumann: Die elektrischen Kräfte. B. G. Teubner, Leipzig 1873, Seite 223. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Carl_Gottfried_Neumann_-_Die_elektrischen_Kr%C3%A4fte_241.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)