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selbiges / als eine Domina zu verwalten / geben solte; Welches dann geschehen / vnd dero Behueff der Ruhe-Graffe / das Ampt Fürstenberg vmb ein gewiß stück Geld / dem Graffen von Eberstein verkauffen müssen / vnd hat nach dem gedachte Domina das Closter ins dritte Jahr verwaltet. Ist also das Ampt Fürstenberg / wie die Graffschafft Eberstein loß gefallen / mit derselben ans Hauß Braunschweig kommen.

Dieses Schloß ist auff einem zimlichen Steinfelsen / dahero es dann an Wasser gebricht / vnd dasselbe durch Röhren hinauff geleitet werden muß / belegen / in form vnd maß zweyer Häuser / mit zwey Zugbrücken / mit festen Mauren vmbgeben; derogestalt / daß wann es mit nohttürfftigen Leuten versehen / selbiges nicht so leichtlich übermeistert werden kan / vnd ist der hinderste Platz auff einer hohen Mauren / mit einem Vmbgang (woselbsten es einen über alle maß lustigen Prospect ins Stifft Paterborn vnd Corvey / auff die Statt Höxer / vnd die gantze schöne gegend abgibt / begriffen / gestalt dann vnter solchem Berge / gerade vnterm Hause / ein herrlicher fliessender Brunn / welcher mit Mauren / vnd einem Gewölbe / gleich einem Keller beschlossen / vmbgeben / selbiger kan mit Fischen auß dem Fürstenbergischen Pfuel / als ein sonderliches pertinentz Stücke / vnd Gehege Wasser / allemahl besetzet seyn vnd bleiben.

Die Wolgelegenheit dieses Ortes ist / wegen der allbereit angezogenen überauß lustigen gegend / billig zu loben / Ist daneben mit nohttürfftiger Fruchtbarkeit / arthafftigen Landes / Wiesen vnd Holtzes / stattlicher Mastung / wie nicht weniger guten Mergel / das Land zu begütigen / auch Steinkuhlen / worauß bequeme Steine / Häuser damit zu bedecken / auch Lägersteine / Pflaster in Höffen vnd Gassen damit außzulegen / gebrochen werden können / von dem lieben GOtt reichlich begabet vnd gesegnet.

Dieweil auch das Fürstl. Hauß Braunschweig Wolffenbüttel von langen Jahren hero / die Edele Voigtey in der Statt Höxer / neben der Schutz-Gerechtigkeit / auch anderen juribus zu exerciren / gehabt vnd noch / auch daselbsten einen Voigt / welcher Ihr Fürstl. Gn. jura über die Halßgerichte / vnd sonsten andere Gewaltthaten / neben dem Amptmann zum Fürstenberg beobachtet / bestellet / auch die Einnahme vnd Gefälle Derselben zu Register einbringen muß / das Hauß Fürstenberg auch nicht fern von der Statt Höxer abgelegen / dieselbe Statt aber / (angesehen selbige ein Grentz-Ort / vnd guter Paß zwischen dem Westphälischen vnd Nieder-Sächsischen Creisse ist) über alle masse / als wol kein Ort im Römischen Reiche zu finden / bey diesem vorgangenen Kriegs-Vnwesen hart betroffen / vnterschiedliche mahl so wol durch Sturm / als Accord eingenommen / offters gantz außgeplündert / die Einwohner niedergemacht / vnd wegen der continuirlichen Guarnisonen / Durchzögen vnd Verheerungen / fast zu grund gerichtet / vnd ruinirt worden / als ist durch solche Höxerische Lermen / das Hauß vnd Ampt Fürstenberg offters mit berühret / vnd erbärmlich in Verderb gesetzet worden.


Gandersheim Stifft.

Das Stifft Gandersheim ist vmbs Jahr Christi acht hundert zwey vnd fünffzig / indictione decima quinta, von Ludolpho, welcher ist gewesen deß Witikindi pronepos, dero Zeit Groshertzog zu Sachsen / durch Anrege seiner Gemahlin / die da geheissen Oda / an dem Ort / da heutiges Tages Closter Brunshausen liget / in die Ehre S. Stephani zu bawen angefangen. Wie aber selbiger Ort fast enge vnd vnbequem gefallen / so ist es Anno Christi 856. besser hinunter / an dem Ort zu bawen angestellet / da es noch heutiges Tages belegen / nemblich in

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Matthäus Merian: Topographia Braunschweig Lüneburg. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1654/1658, Seite 85. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Braunschweig_L%C3%BCneburg_(Merian)_122.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)