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zum folgenden nicht überall deutlich z. B. 3,1 (die Erwähnung der ἑπτὰ πνεύματα und επτὰ ἀστέρες); ganz allgemein ist auch die Charakterisierung 3,14. 5) Anklänge an die Synoptiker und an die johanneischen Schriften beweisen zunächst nur für die spätere Datierung der Sendschreiben überhaupt. 6) Auch die Wendung an die Gemeinden insgesamt beweist nicht das, was Sp. (vgl. J. Weiß) beweisen möchte. Sp. freilich nimmt an, daß die sieben Sendschreiben ursprünglich wirkliche, an die einzelnen Gemeinden gerichtete Briefe gewesen seien, so daß also jede Gemeinde ihren besondern Brief (mit angehängter Apk) bekommen hätte. Dann paßten die Briefschlüsse allerdings nicht und Sp. hätte Recht, sie als spätere Interpolationen aufzufassen. Aber Sp.s Anschauung von den Sendschreiben ist vollständig unhaltbar. Wirkliche Briefe sehen denn doch anders aus, wie diese apokalyptischen Sendschreiben. Nichts spricht vielmehr dagegen, daß die Apk von vornherein für die Gesamtkirche (αἱ ἐκκλησίαι) als Vorlesungsbuch bestimmt war, daß die sieben Sendschreiben von vornherein nicht als einzelne Briefe, sondern als literarisches Ganzes gedacht sind. Es sind zwar konkrete Zustände in den einzelnen Gemeinden behandelt, aber diese sind typisch für die Gesamtkirche. Daher wendet sich der Apokalyptiker ausdrücklich auch jedesmal an alle Gemeinden: Wer Ohren hat, höre, was der Geist den Gemeinden sagt. Nach diesen Ausführungen scheint mir die Integrität der ersten drei Kapitel im großen und ganzen festzustehen. Bei einzelnen Stücken 1,1-3.20 mag ja immerhin das Urteil schwanken.

Ehe wir aber weiter über das Verhältnis dieser Partie zum Ganzen der Apk ein abschließendes Urteil geben, werden wir gut tun, uns die Gemeindeverhältnisse und die sonstige geschichtliche Situation, eventuelle Sprachbesonderheiten und schriftstellerische Eigentümlichkeiten, wie auch die Beziehungen zu andern Schriften zu vergegenwärtigen, um wenn möglich nach alledem die Zeitlage der ersten drei Kapitel der Apk zu bestimmen.

2)Die Verhältnisse in den Gemeinden der sieben Sendschreiben. Charakteristisch ist, daß eine Reihe von Gemeinden eine Verfolgungszeit hinter sich hat. In dem Schreiben an die Eph. kann 2,3 καὶ ὑπομονὴν ἔχεις καὶ ἐβάστασας διὰ τὸ ὄνομά μου καὶ οὐ κεκοπίακας kaum anders bezogen werden. In Pergamon, der Residenz des Satans, der Metropole des Kaiserkultus, ist bereits Christenblut geflossen, es wird dort der Märtyrer Antipas genannt[1]. Auch Philadelphia scheint eine Verfolgungszeit gehabt zu haben 3,8: καὶ ἐτήρησάς μου τὸν λόγον καὶ οὐκ ἠρνήσω τὸ ὄνομά μου. Weil die Gemeinde sich bereits in einer Verfolgungszeit bewährt hat, wird sie von der drohenden allgemeinen Not bewahrt werden. Smyrna wird Gefängnis und Todesgefahr in einer kurzen Verfolgungszeit geweissagt. Thyatiras Geduld wird hervorgehoben. Der Umstand, daß in Smyrna und Philadelphia die Verfolgungen von den Juden auszugehen scheinen, darf nicht dazu benutzt werden, die Briefe in eine frühere Zeit hinaufzurücken. Heidnische Obrigkeit


  1. Man hat wohl dagegen hervorgehoben, daß hier doch nur ein Martyrium erwähnt werde. Allein es ist nicht nötig, daß es gleich in allen Fällen zum äußersten gekommen sein müßte. Wir stehen erst im Anfang einer Zeit, in der die Zugehörigkeit zur christlichen Religion als Verbrechen galt.
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Bousset: Die Offenbarung Johannis. Göttingen: , 1906, Seite 236. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bousset-S236.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)