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II Jo 12. — Das zu ἐνώπιον τοῦ θεοῦ steht in einem gewissen Gegensatz zu dem Satz, daß die Gemeinde (vor der Welt) den Namen hat.

3,3. μνημόνευε οὖν (2,5), πῶς εἴληφας καὶ ἤκουσας[1]. Der Wechsel des Tempus ist vielleicht beabsichtigt (εἴληφας bezieht sich mit seinen Folgen auf die Gegenwart, ἤκουσας bezeichnet einen einmaligen Zeitpunkt in der Vergangenheit). — Beachte auch hier den Parallelismus mit dem Sendschreiben an die Epheser. Die Gemeinde soll sich erinnern, wie, d. h. ganz allgemein in welcher Verfassung (der ersten Liebe), sie aufgenommen und gehört hat (sc. das Evangelium). I Th 1,5.6; 2,13. Zu künstlich und durch nichts im Text veranlaßt ist es, mit Sp. (Hltzm.) diese Mahnung bestimmt darauf zu deuten, daß die Gemeinde ursprünglich die Predigt von der Freiheit des Evangeliums nicht als Anlaß zu einem sittenlosen Wandel genommen habe. καὶ τήρει καὶ μετανόησον. Es ist nicht etwa das τήρει auf εἴληφας, das μετανόησον auf ἤκουσας zu beziehen (B. Weiß), sondern die Ermahnung zerlegt sich gegenüber der ganzen vorhergehenden Erinnerung in die Aufforderung a) an dem einmal Empfangenen und Gehörten dauernd festzuhalten (Imper. Präsens), b) mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Zustand der Gemeinde umzukehren zur früheren Gesinnung (das ist als ein einmaliger Akt gedacht, daher Imper. Aor.). ἐὰν οὖν[2] μὴ γρηγορήσῃς[3], ἥξω[4] ὡς κλέπτης (16,15), καὶ οὐ μὴ γνῷς[5], ποίαν ὥραν (s. o. S. 164) ἥξω ἐπί σε. Deutlicher Anklang an die Evangelien Mt 24,43f. (= Lk 12,39f.; vgl. Mk 13,35): εἰ ᾔδει ὁ οἰκοδεσπότης, ποίᾳ φυλακῇ ὁ κλέπτης ἔρχεται, ἐγρηγόρησεν ἂν ... γίνεσθε ἕτοιμοι, ὅτι ᾗ οὐ δοκεῖτε ὥρᾳ, ὁ υἱὸς τοῦ ἀνθρώπου ἔρχεται. Zu fragen wäre vielleicht, ob die Androhung sich auf das große allgemeine Gericht oder auf ein spezielles Gericht an der betreffenden Gemeinde bezieht. Doch ist das Erstere wahrscheinlich.

3,4. ἀλλ’ ἔχεις ὀλίγα ὀνόματα[6] (Namen = Personen. Vgl. 11,13; Akt 1,15; Num 1,2.20.26.(28) u. ö.) ἐν Σάρδεσιν ἃ (οἳ)[7] οὐκ ἐμόλυναν τὰ ἱμάτια αὐτῶν. Vgl. Jud 23. Es ist hier speziell an die Befleckung des Leibes, an sittliche Vergehen im engeren Sinn gedacht (Sp.). Es handelt sich eben in allen Gemeinden um Stellungnahme zu dem πορνεύειν. Der Ausdruck ist wohl mit Rücksicht auf das Bild vom hochzeitlichen Kleid gewählt (3,18; 16,15). καὶ περιπατήσουσιν μετ’ ἐμοῦ ἐν λευκοῖς, ὅτι ἄξιοί εἰσιν. Der sittlichen Arbeit entspricht der Lohn. Hier steht zum ersten Mal


  1. και ηκουσας και τηρει (s. u.) > Q Rel.
  2. ουν ℵ 14 ae. 36 (Pr. δε), doch wird ουν 2,5 von Cypr. Pr., 2,16 von ℵP An. Pr. ausgelassen.
  3. μετανοησης ℵ c. Pr., Konformation nach dem vorhergehenden.
  4. > επι σε ACP An.¹² vg.cod. c a ae.
  5. γνως mit ACP An.¹²³. Der Konjunktiv nach οὐ μὴ scheint in der Apk ausnahmslos die Regel zu sein (Abschnitt VII S. 171). Sonst steht im NT nach οὐ μὴ gewöhnlich der Ind. Fut.
  6. ACP An.¹ g vg. c s¹² a ae. Pr.; ολιγα εχεις ονομ. Q Rel.; ολιγα ονοματα εχεις 6. 14. 31. 32. 47. 49. 92. 98.
  7. οι lesen An.¹²³ vg. c Tert. Pr., vielleicht die ursprüngliche Lesart, da die constructio ad sensum in der Apk sehr beliebt ist.
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Bousset: Die Offenbarung Johannis. Göttingen: , 1906, Seite 223. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bousset-S223.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)