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freigelassen wurde (Pathmos ist nicht genannt). Auch Eusebius vertritt in der Demonstr. evang. III 5,65 die Nerotradition. Endlich ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, daß eine Reihe neutestamentlicher Handschr. zum Johannesevangelium berichten, daß dieses 32 (30) Jahre nach der Himmelfahrt auf der Insel Pathmos (Credner, Einl. i. d. NT 1836, S. 259ff.) geschrieben sei. — Es steht zu vermuten, daß eine Legende vom Ölmartyrium des Johannes (mit tötlichem Ausgang) in Rom auf Grund von Mrk 10,39 in einer Zeit aufkam, als die Tradition vom Pathmosexil noch nicht vorhanden oder wenigstens nicht allgemein durchgedrungen war, und daß sie dann in einer wenig geschmackvollen Weise mit dieser letzteren verbunden wurde.

Ganz singulär ist endlich die bei Epiphanius Haer. LI 12.33 sich findende Überlieferung, daß die Verbannung nach Pathmos und die Abfassung der Apk nach der Rückkehr des Apostels von dort unter Kaiser Claudius (41-54) erfolgt sei. Sie kann weder von Epiphanius selbst, der LI 12 den Apokalyptiker in hohem Alter (über 90 Jahre alt) die Apk schreiben läßt, noch aus dessen Hauptquelle Hippolyt stammen. Scharfsinnig hat Schwartz, „über den Tod der Söhne Zebedäi“ S. 39 vermutet, daß die Zeitbestimmung von dem (oder den) Gegner(n) stamme, die H. in seiner Schrift bekämpfe. Eine zweite Stelle, an welcher diese Nachricht sich findet, klärt uns vielleicht über die Herkunft der Notiz auf. In dem Apokalypsenkommentar des Bischofs Apringius (s. u.) ed. Férotin p. 7 findet sich folgende Notiz: „Sicut relatores ecclesiastici docuerunt Claudii Caesaris tempore, quando famis in illa invaluit, quae ab Agabo Propheta in actibus apostolorum ... venire nuntiata est, ea tempestate idem Caesar ..... persecutionem indicit ecclesiis. Quo in tempore etiam Domini nostri I. Chr. apostolum Iohannem mandat exilio mancipari, quem deportatum in Pathmos insula etiam praesens comprolat scriptura.“ (Aus Apringius schreibt Beatus ed. Florez p. 33 diese Notiz ab). Woher mag A. seine Nachricht haben? Sie ist entschieden von der kurzen Notiz des Epiphanius unabhängig. Ich vermute, daß in ältester Zeit, als die Tradition von einem Martyrium des Johannes in Jerusalem noch lebendig war. in Anlehnung an Mrk 10,38f. die Meinung entstand, daß Johannes gleichzeitig mit seinem Bruder Jakobus, also unter Claudius, Märtyrer geworden sei, (vgl. den gesperrten Satz im Apringiuszitat) und daß dann diese Anschauung mit der Tradition vom Pathmosexil verbunden sei. — So stehen neben der Annahme eines Pathmosexils unter Domitian zwei mit dieser wenig harmonierende Meinungen über das Martyrium des Johannes. Es gewinnt also den Anschein, als hätte man in dem Bestreben, den kleinasiatischen Johannes ein Martyrium zuzuschreiben, einerseits die Legende vom römischen Ölmartyrium erfunden, andrerseits aus Apk 1,9 ein Exil auf Pathmos heraus gelesen und später nach Irenäus Bericht über die Apk das Exil unter Domitian verlegt. In der Notiz, daß J. unter Claudius verbannt sei, zeigt sich noch eine letzte Spur vom eigentlich historischen Tatbestand (Martyrium der Zebedaiden in früher Zeit).

VII. Somit können wir zusammenfassen. Als der Johannes der Apk

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Wilhelm Bousset: Die Offenbarung Johannis. Göttingen: , 1906, Seite 048. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bousset-S048.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)