Seite:Bohemiae Moraviae et Silesiae (Merian) 040.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

wird gemeldet / daß / bey Regirung Käisers Ferdinandi II. dem Pfarrer / Cantorn und Schülern allhie / auff 2. mal 1619. fl. und 29. Kreutzer / und den Jesuiten allda 11191. fl. 34. Kreutzer / 3. Pf. bezahlt worden seyen. Und bald hernach stehet unter dem Titul / Variae Expensae, also: RR. PP. Societatis Jesu in Cometaw, pro annuo deputato 1936. flor. 45. crucig. 3. num. interesse. 11191. fl. 34. cr. 3. nummi. Anno 48. den 16/26. Augusti / eroberte der Schwedische Obrist Kannenberg Rothenhauß bey dieser Stadt Commothau / auff Discretion.


Cromau / Crumau / Cromena.

Ist ein feine / und ziemliche grosse Stadt / zwischen Budweiß / und Rosenberg / gegen OberOesterreich / und an einem Wasser gelegen. Hat ein Jesuiter Collegium, und sonderlich ein ansehenlich Schloß / auff welchem vor diesem die Herren von Rosenberg ihre Hoffhaltung geführet haben; auß welchen der Letzte / namlich Herr Wok Ursinus, Fürst und Regent deß Hauses Rosenberg / so der Reformirten Religion zugethan war / noch bey seinem Leben / Käiser Rudolphen dem Andern diese Stadt und Gebiet / überlassen / und gleichsam verehret / der dahin den Julium Caesarem di Austria gesetzt; von welches Leben man der Orten viel zu sagen weiß. Nach seinem Tod / ist dieser Ort an das Hauß Oesterreich gefallen / und hat ihn Käiser Ferdinandus II. dem Herrn Johann Ulrich von Eggenberg / mit dem Hertzogs Titul / gegeben; der aber / wie man berichtet / hernach wieder Oesterreichisch worden seyn solle / wiewol der Titul dem Fürsten von Eggenberg blieben. Es wird desselben schon in den Historien Käisers Otto deß Andern gedacht / der sich allhie auffgehalten / als er wider die Böhmen gekrieget hat. Siehe Andr. Brunnerum, im 2. Theil der Bäyerischen Chronik / lib. 8. p. 532. Käiser Wentzel / als ihn seine Böhmen Anno 1402. gefangen / ist erstlich nach Prag / von dannen hieher / und letztlich nach Wien geführet worden. Es ist Cromau (daherumb es Silber Bergwerck haben solle) ein Ort / der sich wehren darff; wie man es im nächsten Böhmischen Krieg erfahren. Daher auch denselben der Käiserliche General / Graf Bucquoy, Anno 1618. zeitlich mit 500. Mann / wider die Böhmen / besetzt hat; als ihnen diese nicht gewacht / und den Käiserlichen vorkommen seyn; welches sie auch Anno 1611. übersehen / als das Passauische Volck sich dieses Passes bemächtiget hat.


Czaslaw.

Dieses ist eine berühmte Stadt / auff der Landstrassen von Prag nach Wien / und zwar von Prag 9. Meil / an einen feldichten Ort / gelegen. In dem 6. Theil deß Theatri Urbium werden bey drey Meilen von Kuttenberg hieher gerechnet: Andere haben 2. kleine Meilen; theils nur eine starcke Meil. Von dieser Stadt Ursprung findet sich anders nichts / dann daß Boregk in der Böhmischen Chronik / am 54. Blat / also schreibet: Das Städtlein Czaslaw wurde zu den Zeiten Boleslai Saevi, wider der Ungarn Einfall / mit Gräben und starcken spitzigen Pfälen / verwahret. Anno 1421. ergab sich diese Stadt den Pragern / und verhieß ihnen Treu und Glauben: aber Anno 1423. ward sie von deß Zischka Volck / den 5. Septembris / durch Ergebung und Kriegslist / eingenommen / so die Prager verdroß / und vor der Stadt täglich mit den Thaboriten scharmützelten. Dann Zischka den Coributum auß Lithauen / so ihnen die Prager erwählet / nicht haben wolte. Der offt angezogene Theobaldus schreibet im I. Theil vom Hussiten Krieg / im 56. Capitel / am 227. und folgenden Blat / von gemeldtem Zischka / unter anderm / also: Im Jahr 1424. zog er im Mähren / eroberte den 9. Octobris das Schloß Przibißlaw. Aber den 9. Octobris dieses 24. Jahrs starb er an der Pestilentz / die unter seinem Volck regirte. Sylvius

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Bohemiae, Moraviae et Silesiae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1650, Seite 40. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bohemiae_Moraviae_et_Silesiae_(Merian)_040.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)