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October eben dieses Jahrs zum wirklichen Hofrath ernannt. Im Jahr 1746 den 27 Jul. während der damahligen Sedisvacanz erhielt er die Stelle eines Lehenprobsts, und 1772 den 23 Jun. den Charakter eines geheimen Raths. Er hatte ausgebreitete Kenntnisse in allen Theilen der Rechte, vornämlich aber in den Teutschen Rechten und dem Lehenswesen; daher wurde er in den wichtigsten Geschäften theils allein, theils zugleich mit andern gebraucht. Im J. 1769 erschien der erste Haupttheil des Bambergischen Landrechts, von Civilsachen, an welchem er Antheil hatte, und dessen Druck unter seiner alleinigen Besorgung und mit Uebernahme des Verlags veranstaltet wurde. Über dasselbe verfertigte er auch Commentationem systematicam. Bey seinen vielen und beschwerlichen Geschäfften sorgte er dennoch für den Unterricht seiner Söhne, besonders derjenigen, welche sich der Rechtsgelehrsamkeit widmen wollten, und hielt während ihrer Studirjahre denselben eigene Vorlesungen über verschiedene Theile der Rechtswissenschaft, über das gemeine Recht, Lehenrecht und Staatsrecht, wovon noch die Handschriften unter seinen Papieren vorhanden sind. Unter seiner Beyhülfe und Anleitung