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mit denen Lieferanten oft gar zu hoch bedungenen Preis zu bezahlen; Als erinnern Wir Deine Andacht hiermit gnädigst, hierunter der Billigkeit nach die Verfügung zu thun, damit Impetrantibus auf ihr Ansuchen, zumahlen in Ansehung näherer Gelegenheit und besserer Bequemlichkeit, sothanes Beneficium der Natural-Lieferung angedeyen, und mit Ihnen sowohl hierüber, als über andere Praestanda alljährlich und zu rechter Zeit vollkommene Berechnung gepflogen werden möge. Letztlich und was die geänderte formulam Juramenti eines zeitlichen Reichs-Schultheissen, und Impetrantibus vorenthaltene Documenta betrift, da können Wir keinesweges finden, daß deroselben Restitution zu Recht beständig erwiesen worden sey, sondern gesinnen an Deine Andacht hiermit gnädigst, daß Sie sothane Documenta viel erwehnter Impetranten in Zeit 2. Monathen annoch restituiren, oder wo sie ja nicht bald aufzufinden wären; selbige gehöriger Orten alles Fleisses durch solche Bedienten, welche deßhalben die beste Wissenschaft haben können, aufsuchen lasse, und dieselbe, denen solches aufgetragen, in Gegenwart des, oder derjenigen, so beyde Gemeinde dazu bevollmächtigen werden, mit einem cörperlichen Eyd dahin, daß sie nach allem fleisigen Nachsuchen hiervon nichts finden können, weder anderstwo zu finden wüsten, noch auch, daß etwas davon gefährlicher Weise entkommen wäre, Ihnen bekannt seye, belege; Da wir sodann gleichwohlen, befindlichen Dingen nach, wegen des dermaligen