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Ganz anders ist es in kirchlichen Einrichtungen. Hier hat die Menge kein Wort zu reden, hier ist das Interesse nicht getheilt; daher konnte Reichsschultheiß, Gericht und Stuhl des Reichsdorfs Gochsheim schon im Jahr 1760[1] bey Berufung des damahligen Pfarrers, Johann Friedrich Heunisch, das Beichtgeld abschaffen, wofür nun das oben berührte Pfarrgeld in den Heiligen gegeben, und der Pfarrer aus diesem wieder salarirt wird. Die Stelle des Vocationsschreibens vom 13ten Junii 1760 verdient hier einen Platz:

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„dagegen derselbe alle Einkünfte, wie sie dessen Amts-Vorfahrer genossen, auch erhalten und bekommen solle, jedoch mit dieser heilsamen Restriction, daß wir demselben, statt des gewöhnlichen Beichtpfennings, welcher wohlwissentlich pars Salarii ist, jährlich aus dem Heiligen in 4 Terminen zahlbar, und nächstkommenden Martini, Geliebt es Gott, das erstemahl anfangend, 60 fl. fränkisch, nicht weniger für


  1. Hierin hat sich also der Verfasser des Aufsatzes in Beyers Magazin für Prediger geirrt. Also Suum cuique!
    A. d. H.