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den Besitzstand auf Fälle erstreckt, die vorher entweder nicht mit darunter begriffen waren, oder doch zweifelhaft hätten gemacht werden können. Und wenn man bedenkt, wie viel böse Leute mitten unter recht viel guten sie zu allen Zeiten in ihrem eigenen Busen genährt haben, die, um ihren Trotz auszuführen und ihren Endzweck zu erreichen, gerne alle Orts-Freyheit und Gerechtigkeit aufgeopfert hätten; wenn man dabey die Schwäche der Orts-Obrigkeit, und die Unvermögenheit sich den gehörigen Nachdruck gegen dieselben zu verschaffen, mit in Betrachtung ziehet; wenn man überdieß sie hiebey an die turbulenten ältern Zeiten erinnert, wo es einem mächtigen Fürsten so was leichtes war, zwey schwache Dörfer unter die Landesherrschaft zu bringen: so muß man bekennen, daß es lediglich der Gnade Gottes zuzuschreiben ist, die diese beyden, mitten in dem fürstlichen Hochstift gelegenen, und von demselben wie ein Embryo eingeschlossenen Reichsdörfer, indeß, bis auf Sulzbach und Soden bey Frankfurt am Mayn, (die aber auch nicht so viel Rechte mehr, wie sie, haben,) alle ihre Mitbrüder, die Goldast in Menge anführt, nunmehr der Botmäßigkeit