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eingegangen war, so nahm Kaiser Maximilian II, dem vorgelegt ward, im Zweifel, ob er den bemeldeten beyden Dörfern auch annehmlich oder präjudicirlich seyn möchte, Bedenken, selbigen zu bestättigen, und stellte die gebetene Confirmation ein. Es mag aber seyn, daß das fürstliche Hochstift Wirzburg es an nichts wird haben erwinden lassen, durch ein gefälliges Betragen das Vertrauen dieser beyden Reichsdörfer zu gewinnen, und diese dadurch bewogen, sich endlich unter Wirzburgischen Schutz bequemt haben.

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Dieß ereignete sich im Jahr 1575, wo zwischen Bischoff Julius und den beyden Reichsdörfern noch ein besonderer Vertrag errichtet wurde, der gemeiniglich der Schutzvertrag genennt wird. Beyde Verträge erhielten aber erst im Jahr 1578, am 26 Novemb. von Kaiser Rudolf dem zweyten auf Anruffen und Bitten nicht allein des Fürstbischoffs July dann Burgermeistere und Raths der Stadt Schweinfurt sondern auch Schultheissens, Gerichts und Gemeinde der beyden Reichsdörfer Gochsheim und Sennfeld so viel solche