Simon Friedrich Segnitz: Beytrag zur Geschichte und statistischen Topographie der beyden Reichsdörfer Gochsheim und Sennfeld in einem kurzen Entwurf | |
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Schirmherren zu Vergeltung solches ihres Schutz eingeraumt hätten, welche fürter dieselb Vogtey ihrer Gelegenheit nach mit Adelspersohnen und bürgerlichen Leuten die gedingte und bestimmte Zeit hätten innhaben und verwalten lassen.
Unter den Schutzherren, welche die Reichsstadt Schweinfurt mit Übergebung der Reichsvogtey und ihrer Zugehörungen angenommen gehabt, ist einer der bekanntesten Graf Wilhelm zu Henneberg, welchem unsere Reichsdörfer eine besondere Constitution[1] verdanken. Dieser blieb es bis ins Jahr 1542, wo er dem Rath den Schutz aufsagte. Die Stadt nahm hierauf Landgrafen Philipp zu Hessen zum Schutzherrn an, den sie aber nicht lang behalten muß, denn schon im Jahr 1547 kommt Kurfürst Philipp von Pfalz als solcher vor. Durch vorbemeldetes Maximilianische Privilegium vom Jahr 1568, worin zugleich die Reichsstadt Schweinfurt in den Kaiserlichen und des Heil. Reichs Schutz und
- ↑ Sie befindet sich in Sündermahl. Diss. N. 1. der Docum. auch sub N. 1. der Docum. in Ludolfs Symph. T. 1. Cons. et Decis. forens. Decis. XXXVII.
Simon Friedrich Segnitz: Beytrag zur Geschichte und statistischen Topographie der beyden Reichsdörfer Gochsheim und Sennfeld in einem kurzen Entwurf in: Journal von und für Franken, Band 4. Raw, Nürnberg 1792, Seite 546. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beytrag_zur_Geschichte_und_statistischen_Topographie_der_beyden_Reichsdoerfer_Gochsheim_und_Sennfeld_in_einem_kurzen_Entwurf.pdf/18&oldid=- (Version vom 31.7.2018)