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über geschlossenen Vertrag deutlich merken kann, zu mehreren Verwundungen kam, ohne daß der darzwischen getretene ältere Vetter dabey geschonet wurde. Nach dem aufgerichteten Burgfrieden hätten die sogenannten drey gekornen Freunde des Geschlechts über diesen Burgfriedensbruch allein erkennen und dem ausdrücklichen Gesetze des Burgfriedens gemäß: „Wund aber unser einer dem andern, inn oder außerhalb des Burgfrieden, der das thut, der sol in der vier Stett einer, Schleusingen, Römhild, Mellerstatt oder Königshofen einreiten, vnnd ein gantz Jahr alle nacht aneinander darinnen sein vnd wann dann das Jahr außkumpt, so mag er heimbreiten vnnd sol darvmb thun vnd das wandeln, alß die drey vnsere gekohren frevndt darumb erkehnnen vnd sprechen, ohne geuehrde“ über denselben erkennen müssen. Wahrscheinlich um nicht durch zu strenge Behandlung den ganzen Vorfall noch kundbarer zu machen und die Ehre des Geschlechts zu schonen, zog der Bischoff Lorenz die ganze Sache an sich, setzte sich mit seinem Vetter, dem damahligen Commenthur Wolfgang von Bibra an die Spitze der drey gekornen